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Lauri Hans · Ständerat · 2006-03-14

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-14

Wortprotokoll

Der Kommissionspräsident hat aus meiner Sicht die Vorgeschichte zur vorliegenden Vorlage und die entscheidenden Punkte treffend geschildert. An sich ist für den Eintretensentscheid mehr oder weniger alles gesagt. Wenn ich trotzdem das Wort ergreife, so deshalb, um einmal mehr kritisch auf den sehr langen Zeitbedarf in unserem Land hinzuweisen, der nötig ist, um schliesslich zu einer einigermassen befriedigenden neuen Lösung zu kommen.

Anlass zur heutigen Vorlage hat, wie gehört, das Bundesgerichtsurteil vom Juni 2004 gegeben. Im Oktober des gleichen Jahres habe ich als Antwort darauf die parlamentarische Initiative 04.461 eingereicht, mit dem Hinweis, auf dem Wege der Gerichtspraxis werde faktisch eine Beteiligungsgewinnsteuer eingeführt. Dies widerspreche dem Willen des Gesetzgebers und des Volkes, welche die früher existierende Kapitalgewinnsteuer längst abgeschafft bzw. deren Wiedereinführung abgelehnt hätten. Aus der Gerichtspraxis ergäben sich negative Auswirkungen auf die Wirtschaft, insbesondere auf die KMU, es bestehe Korrekturbedarf.

Wenn alles gut geht, werden wir nun heute und dann wieder in der Sommersession diese Vorlage beraten. Die Inkraftsetzung ist unter der Voraussetzung, dass kein Referendum ergriffen wird, von Bundesrat Merz in der Kommission auf den 1. Januar 2007 fest in Aussicht gestellt worden - zweieinhalb Jahre, nachdem ein wichtiger Präzisierungsbedarf in der Steuergesetzgebung unseres Landes festgestellt worden ist. Kommt dazu, dass je nach Kanton für das kantonale Steuerrecht ein noch späterer Inkraftsetzungstermin gelten wird. Ein glückliches Land, das sich in der heutigen Zeit mit ihren rasch wechselnden Anforderungen und der zunehmenden internationalen Konkurrenz solche Zeitabläufe glaubt leisten zu können!

Unbefriedigend ist, dass während dieser Zeit wirtschaftspolitische Nachfolgeregelungen bei den KMU in grosser Zahl aufgeschoben worden sind bzw. weiterhin aufgeschoben werden oder dass KMU aus steuerlichen Gründen, um Risiken zu vermeiden, mit Schwergewicht an kapitalkräftige Käufer, allenfalls im Ausland, veräussert werden. Politisch und rechtlich bleibt auch mit unserer Vorlage die Frage offen, was mit den zahlreichen Fällen geschehen wird, die im Sommer 2004 hängig waren und bis heute noch nicht entschieden wurden, bzw. was mit den Fällen geschehen wird, die seither hängig geworden sind. Mit anderen Worten: Es geht darum, wie mit den Fällen umgegangen werden soll, die durch den breit kritisierten Entscheid des Bundesgerichtes blockiert worden sind.

Leider reichte die unserer Kommission zur Verfügung stehende Zeit nicht mehr, um sich ausreichend mit dieser Frage zu befassen, weshalb ich hier die WAK des Nationalrates bitten möchte, sich im Rahmen ihrer Beratung der Vorlage mit dieser nicht einfachen Pendenz auseinander zu setzen. Sinnvolle Nachfolgelösungen, die blockiert sind, oder der Verzicht auf Unternehmensverkäufe: Das alles, auch wenn es nur um einige Jahre geht, kann negative Auswirkungen auf die Arbeitsplätze haben und Zukunftsperspektiven im unternehmerischen Bereich verbauen. Deshalb ist diese Pendenz für mich weiterhin wichtig und im Auge zu behalten.