Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-03-14
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-14
Wortprotokoll
Für ein Ratsmitglied, das nicht in der WAK ist, ist diese sehr komplizierte Vorlage sehr schwer zu durchschauen. Wäre ich Mitglied der WAK, so würde ich nebst den grundsätzlichen Unterschieden zwischen Mehrheit und Minderheit, die durchaus bestehen, doch auch feststellen, dass die Beratung in Einzelheiten noch nicht ganz zu Ende ist. Denn es gibt hier Dinge, welche man durchaus noch verfeinern könnte. Was ich jetzt sage - wir sind ja nur Erstrat -, ist daher auch an den Zweitrat gerichtet.
Für mich kommt die Fassung der Minderheit aus einem ganz einfachen Grund nicht infrage: Wenn wir der Minderheit zustimmen, dann ist das ein Beschäftigungsprogramm für unsere Steuerverwaltung. Bei jedem Verkauf einer Beteiligung hat die ganze Abklärung vorgenommen zu werden, welche hier etwas als Schreckgespenst vor mir steht. Wenn man der Mehrheit zustimmt, dann hat die Steuerverwaltung die entsprechenden Abklärungen nur dann vorzunehmen, wenn innerhalb von fünf Jahren nach dem Beteiligungsverkauf Substanz ausgeschüttet wird. Ich gehe davon aus, dass das nicht zu hundert Prozent der Fall sein wird. Deshalb meine ich auch etwas aus einer kantonalen Sicht heraus, wir sollten unsere Steuerverwaltungen nicht mehr auf Trab halten, als unbedingt notwendig ist.
Was mich an der Fassung der Mehrheit allerdings etwas stört, ist in der Tat die Frage, die Frau Sommaruga gestellt hat, ob mit der Mitwirkung nicht ein aprioristisches Schlupfloch da ist. Wird diese Frage à fonds beantwortet oder nicht? Das ist eine Frage, die im Nationalrat noch einmal ganz gründlich überprüft werden muss.
Ein weiterer Punkt, bei dem ich für Herrn Schiesser grosse Sympathien habe, ist seine Warnung, mit dem unbestimmten Rechtsbegriff der betriebsnotwendigen Substanz würden dem Bundesgericht weitere Möglichkeiten zum Einschreiten gegeben. Hier würde sich durchaus die Frage stellen, ob nicht der Zweitrat jenen unteren Teil des Apparates der Fassung der Minderheit, bezogen auf den Begriff der "betriebsnotwendigen Substanz", mutatis mutandis in die Fassung der Mehrheit einbauen könnte. Denn wenn man auf Gesetzesstufe saubere Elemente zur Beurteilung dessen, was betriebsnotwendig ist und was nicht, aufstellen kann, dann ist das allemal besser, als wenn das Bundesgericht das tun muss.
Aufgrund dieser beiden Punkte, also der Frage der Mitwirkung und der Definition der betriebsnotwendigen Substanz, muss ich der Mehrheit zustimmen und kann der Minderheit leider nicht zustimmen.