Lauri Hans · Ständerat · 2006-03-14
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-14
Wortprotokoll
Heute fallen 30 Prozent des Ertrages der direkten Bundessteuer an die Kantone, 17 Prozent werden nach dem Steueraufkommen verteilt, und 13 Prozent werden für den Finanzausgleich verwendet. Nach den Regeln der NFA wird der Finanzausgleich neu über andere Instrumente sichergestellt, nämlich über den Ressourcenausgleich sowie über den geografisch-topografischen und den soziodemografischen Lastenausgleich. Die Bestimmung über den Finanzausgleich im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer muss deshalb gestrichen werden. Der Kantonsanteil am Ertrag der direkten Bundessteuer beläuft sich somit neu noch auf die schon heute bestehenden 17 Prozent, die nach dem Steueraufkommen verteilt werden.
Zu erinnern ist hier allerdings zusätzlich an Artikel 128 Absatz 4 der Bundesverfassung, der mit der ersten NFA-Botschaft abgeändert wurde. Er erlaubt, den Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer bis auf 15 Prozent zu senken, sofern die Auswirkungen des Finanzausgleichs dies erfordern. Dies könnte eine Folge der Globalbilanz sein, die mit der dritten NFA-Botschaft erstellt werden muss, denn bekanntlich soll die gesamte NFA im Rahmen eines finanziellen Gleichgewichtes zwischen Bund und Kantonen abgewickelt werden.
Die Kommission hat dieser Regelung diskussionslos zugestimmt.