Fluri Kurt · Nationalrat · 2008-03-06
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-06
Wortprotokoll
Ich möchte vorweg die Entwicklung in beiden Räten bei dieser einzigen noch verbliebenen Differenz skizzieren: In einer ersten Abstimmung hatten wir in der Staatspolitischen Kommission Ihres Rates eine Mehrheit für den Taser von 15 zu 9 Stimmen, im Plenum eine solche von 75 zu 67 Stimmen. Der Ständerat hat diesen dann mit 28 zu 11 Stimmen wieder gestrichen. In der nächsten Runde beschloss unsere Kommission mit Stichentscheid des Präsidenten Festhalten, und in unserem Rat ist dann die Mehrheit auf 4 Stimmen zusammengeschmolzen. Die SPK des Ständerates wiederum hat dann mehrheitlich beschlossen, Zustimmung zum Taser zu beantragen; der Ständerat hat diesen aber im zweiten Durchgang mit 23 zu 14 Stimmen wiederum abgelehnt. Sie sehen also, dass es bei den Mehrheiten der beiden Kommissionen bzw. der beiden Räte keine lineare Entwicklung gibt, sondern eher eine gegenläufige. Während sich in unserem Rat die Mehrheiten für den Taser verringert haben, haben sich im Ständerat die Mehrheiten gegen den Taser ebenfalls verringert.
Die Kommission hält nun mit Stichentscheid des Präsidenten an ihrer Empfehlung fest. Sie müssen die noch offene Differenz zum Ständerat im Gesamtzusammenhang sehen. Wir haben in einem dritten Abschnitt die Bestimmung [PAGE 120] betreffend den polizeilichen Zwang geregelt. Dort geht es um die körperliche Gewalt, um Hilfsmittel, und hier, in Artikel 15, geht es eben um Waffen. Das ganze System ist eine Kaskadenordnung. Je nach Verhältnismässigkeit der anzuwendenden Mittel geht es darum, Waffen anstelle von Hilfsmitteln oder körperlicher Gewalt einzusetzen. Unter den Waffen enthält der Entwurf des Bundesrates Schlag- und Abwehrstöcke, Reizstoffe und Schusswaffen, und wir haben dann eben noch die nicht tödlich wirkenden Destabilisierungsgeräte, kurz Taser genannt, eingefügt. Wir waren uns der potenziellen Gefahren im Zusammenhang mit der Anwendung des Tasers bewusst. Wir kennen den Bericht von Amnesty International, den Sie auch erhalten haben. Aber wir sind der Meinung, dass in dieser zitierten Kaskadenordnung der Zwangsmittel vor dem Schusswaffengebrauch der Einsatz dieses Gerätes, des Tasers, angebracht sei. Wir wissen, dass dieser da und dort im kantonalen Zuständigkeitsbereich bereits verwendet wird. Das ist bei vielen Kantons- und Stadtpolizeien bereits Praxis, und der Taser unterliegt in der Anwendung restriktiven Vorschriften. Die anwendenden Polizistinnen und Polizisten müssen das Instrument an sich selbst ausprobiert haben, und analog zur Situation beim Schusswaffengebrauch muss nach jedem Einsatz ein Rapport erstellt werden. In vielen Kantonen braucht es die Zustimmung der Polizeikommandos, um den Taser anzuwenden.
Unter dem Aspekt, dass der Einsatz des Tasers eben eine Stufe der Eskalation vor dem Schusswaffengebrauch ist, möchten wir mit dem erwähnten Stimmenverhältnis an unserem Beschluss festhalten. Es geht also einerseits um die materielle Begründung, den Taser vor dem Schusswaffengebrauch einzusetzen, um noch schlimmere Verletzungen zu vermeiden. Andererseits geht es auch um eine gewisse Vereinheitlichung, nachdem eben in vielen Kantonen und Städten der Einsatz dieses Instrumentes bereits mehrjährige und bewährte Praxis ist. Die Kommission war aber geteilter Meinung und hat sich bloss mit Stichentscheid des Präsidenten dafür entschieden, Ihnen Festhalten an unseren früheren Entscheiden zu empfehlen, und ich tue das nun auch im Namen unserer Kommission.