Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2008-03-06
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-06
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der Fraktion nur zur Volksinitiative und zum Gegenvorschlag; meine Kollegin Viola Amherd hat zu den einzelnen parlamentarischen Initiativen vorhin im Namen der Fraktion Stellung genommen.
Dass Personen, die sich sexuell an Kindern vergehen, bestraft werden sollen, dass sie hart bestraft werden sollen, dass die Täter daran gehindert werden sollen, erneut Straftaten zu begehen - all dies dürfte völlig unbestritten sein. Aber die Initiative geht zu weit. Sie geht zwar in die richtige Richtung; es trifft zu, dass die Verjährungsfrist für solche Delikte in der Schweiz nicht optimal geregelt ist. Es ist den Initianten deshalb zu attestieren, dass sie hier ein echtes Problem aufgegriffen haben. Es ist aber so, dass man mit dem relativ groben Instrument der Volksinitiative nicht in das recht komplexe Räderwerk des Strafrechtes eingreifen kann. Das zeigt sich hier an mehreren Punkten sehr deutlich:
1. Die unklaren Begriffe wie "Pubertät" und "pornografische Straftaten" gegen Kinder entsprechen nicht der für das Strafrecht nötigen Klarheit. Die Konkretisierung wäre schwierig und würde vermutlich zu endlosen Streitereien über den Sinn des Initiativtextes führen.
2. In der Initiative besteht keine Ausnahme für minderjährige Täter. Soll z. B. jemand mit sechzig Jahren tatsächlich noch strafrechtlich belangt werden können, wenn er als Sechzehnjähriger mit seiner fünfzehnjährigen Freundin zu weit gegangen ist?
3. Die Initianten haben vergessen, auch die schweren Straftaten gegen Leib und Leben einzubeziehen.
Das hängt alles mit dem groben Instrument der Volksinitiative zusammen; man kann eine Uhr eben nicht mit dem Vorschlaghammer reparieren. Die Initianten überschätzen aber auch die Möglichkeiten des Strafrechtes. Strafrecht kann nicht alles, auch wenn es im Gesetz festgeschrieben ist und auch wenn die Justiz guten Willens ist. Bei Sexualstraftaten ist die Beweisführung sehr schwierig, wenn nicht die Gerichtsmedizin oder die Kriminaltechnik Sachbeweise liefert. Dann steht meistens Aussage gegen Aussage. Falsche Freisprüche sind daher bei diesen Delikten wahrscheinlich häufiger als bei anderen Deliktsgruppen. Sachbeweise sind nach so langer Zeit ohnehin kaum mehr möglich. Entgegen den Erwartungen der Initianten werden wir also nach so langer Zeit oft nicht Genugtuung für die Opfer, sondern Freisprüche für die Täter bekommen, weil die Gerichte an ihre Grenzen stossen. Dann würde die Initiative eben lediglich dazu führen, dass einige Täter sich beim Gericht gewissermassen einen Persilschein abholen können. Das ist ja sicher nicht die Absicht der Initianten, aber es könnte das Resultat aufgrund des Initiativtextes sein. Aber wie gesagt, das Anliegen der Initianten ist berechtigt.
Der vorgeschlagene Text ist mangelhaft. In solchen Fällen haben wir die Möglichkeit, einen Gegenvorschlag zu machen, in diesem Fall einen indirekten Gegenvorschlag. Die CVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, den Gegenvorschlag im Sinne der Kommissionsmehrheit zu unterstützen, denn er ist gut. Er weist drei positive Elemente auf:
1. Er verlängert die Verjährungsfrist an sich zwar nicht, sondern lässt die 15-jährige Verjährungsfrist stehen. Die Frist beginnt aber erst später zu laufen, nämlich mit der Volljährigkeit des Opfers. Das ist eine sachgerechte Lösung. Das minderjährige Opfer ist oft wegen seiner emotionalen und tatsächlichen Abhängigkeit vom Täter nicht in der Lage, Anzeige zu erstatten. Damit wird das Ziel der Initiative, nämlich die Verlängerung der Verjährungsfrist, auf einem anderen Weg auf eine sachlich plausible Art auch erreicht.
2. Er bezieht auch Straftaten gegen Leib und Leben ein. Er erreicht damit eine ausgewogene Lösung innerhalb des Strafrechtes. Auch diese Änderung ist sachlich angemessen.
3. Der Gegenvorschlag stellt einen sachlich vernünftigen Kompromiss dar zwischen dem Ziel einer späten Verjährung und dem Gebot, Prozesse dann auch wirklich mit Aussicht auf die Ergründung der materiellen Wahrheit durchführen zu können.
Wir empfehlen Ihnen deshalb: Stimmen Sie dem Gegenvorschlag zu.