Lexipedia

Beerli Christine · Ständerat · 2001-06-19

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-19

Wortprotokoll

Es geht hier um die Erziehungszeiten. 1995 wurde eine Regel eingeführt, die denjenigen Personen den Bezug von Arbeitslosenentschädigung ermöglicht, die wegen der Erziehung ihrer Kinder während einer gewissen Zeit nicht gearbeitet haben. Diese Bestimmung führte zu recht vielen Missbräuchen; beispielsweise liessen ausländische Arbeitnehmer ihre Frauen nachziehen und versuchten, von dieser Lösung zu profitieren. Diesem Vorgehen wurde ein Riegel vorgeschoben, indem alle Ansprüche geltend machenden Personen an einem Beschäftigungsprogramm teilnehmen mussten.

Neu muss jemand, der Ansprüche geltend macht, vorher in der Schweiz oder in einem EU-Land gearbeitet haben. In diesem Fall wird die Rahmenfrist auf vier Jahre verlängert. Wenn also eine Frau unmittelbar vor der Niederkunft ihre Berufstätigkeit einstellt, kann sie sich während zwei bis drei Jahren dem Kind widmen und hat nachher genau denselben Anspruch, wie wenn sie direkt arbeitslos geworden wäre.

Beerli Christine · Ständerat · 2001-06-19 | Lexipedia | Lexipedia