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Reimann Lukas · Nationalrat · 2008-03-06

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-06

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" ist nicht ohne Grund entstanden. Europaweit fordern Betroffene, Angehörige und Mitdenkende diese Unverjährbarkeit, weil es immer wieder vorgekommen ist und ohne Umsetzung der Initiative auch in Zukunft vorkommen wird, dass Täter durch die Verjährung geschützt werden. Den Initianten und Initiantinnen ist für ihren mutigen und engagierten Einsatz zu danken. Sie haben auf alle Fälle schon jetzt etwas ganz Positives ins Rollen gebracht.

Betroffene brauchen oft Jahrzehnte, um ihre schrecklichen Erlebnisse zu verarbeiten und Anzeige zu erstatten. Oft ist es dann zu spät. Die Volksinitiative stellt hier richtigerweise die Interessen der Opfer in den Vordergrund. Das ist richtig, denn der Opferschutz muss unter allen Umständen höhere Priorität geniessen als der Täterschutz. Sexuelle Gewalt an Kindern muss möglichst eingedämmt werden, und durch gesetzliche Rahmenbedingungen müssen potenzielle Täterinnen und Täter von einer allfälligen Tatbereitschaft nachhaltig abgeschreckt werden. Die Volksinitiative verfehlt hier ihre Wirkung nicht. Täter wiegen sich oft in falscher Sicherheit beim Missbrauch von Kindern, weil sie denken, dass die Kinder schweigen werden und sie danach durch die Verjährung geschützt sind. Somit hat die Initiative auch eine präventive Wirkung. Es ist stossend, wenn Opfer wegen der Verjährung davon abgehalten werden, Anzeige zu erstatten. Eine längere Bedenkzeit für kindliche Opfer ist besonders wichtig, weil es sich oft um Täter im engsten Familienkreis handelt und weil die psychische Verarbeitung verständlicherweise sehr lange dauern kann.

Klar, die Initiative ist nicht perfekt. Meine Vorredner haben einige wichtige, aber auch sehr viele scheinbare Mängel genannt. Es gibt für alles immer Vor- und Nachteile. Solange aber keine griffigen und praktikablen Gegenvorschläge durchkommen, werde ich die Initiative unterstützen im Sinne eines besseren Schutzes für unsere Kinder und im Sinne von mehr Gerechtigkeit. Verjährungsfristen sind da - das wurde heute auch richtig gesagt -, um die Rechtssicherheit zu garantieren. Wenn Verjährungsfristen aber Täter von besonders verabscheuungswürdigen Straftaten schützen, so sind sie falsch und tragen überhaupt nichts zur Rechtssicherheit bei. Es wurde oft gesagt, ohne Verjährungsfristen sei es enorm schwierig mit der Beweisführung. Aber seien wir ehrlich: Ob eine solche Straftat an Kindern nach zehn, zwanzig oder dreissig Jahren belegt werden muss, es ist so oder so schwierig genug, und es ändert sich überhaupt nichts an der Situation. Entscheidend ist, dass eine Anzeige überhaupt zugelassen werden kann. Umso eher sollten wir jetzt handeln. Das schafft mehr Sicherheit und mehr Gerechtigkeit.

Ich bitte Sie deshalb, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Denken Sie nicht nur juristisch, sondern zusätzlich auch menschlich!