Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2008-03-06
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-06
Wortprotokoll
Jedes betroffene Kind ist eines zu viel. Es ist das Verdienst der Initiative, ein Tabuthema in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gebracht zu haben. Sexuelle Gewalt an Kindern wird zu oft tabuisiert oder aber im Einzelfall in den Medien breitgetreten. Beides nützt den Opfern wenig. Ein Opfer muss auch die Möglichkeit haben, eine Strafverfolgung in realistischer Frist zu erreichen. Als langjährig tätige Anwältin kenne ich viele Opfer sexueller Gewalt, die erst nach Jahren über ihre schlimmen frühen Erlebnisse sprechen können, zu einem Zeitpunkt, in dem die Straftat verjährt ist.
Das heutige Strafrecht genügt der Realität nicht. Die Initiative war darum wichtig, um in der Gesetzgebung in Sachen Verjährung etwas zu bewegen. Diesen Zweck hat sie nun erfüllt. Eine erhebliche, nötige und wichtige Anpassung der Gesetzgebung wird mit dem Gegenvorschlag des Bundesrates vorgenommen, welcher vorsieht, die Verjährungsfrist von 15 Jahren nicht mit der Tat, sondern erst mit der Volljährigkeit des Opfers beginnen zu lassen. Damit übernimmt auch die Schweiz endlich eine Regelung, wie es sie in praktisch allen europäischen Ländern gibt.
Es handelt sich beim Gegenvorschlag daher um eine Verschärfung des Strafrechtes, die durchaus geeignet ist, deutlich mehr Fälle von sexueller Gewalt an Minderjährigen ans Tageslicht zu bringen und somit auch wirklich generalpräventiv-abschreckend zu wirken. Ungleich wichtiger ist aber immer noch die Zivilcourage, die nötig ist, damit Menschen - zu 90 Prozent in den Familien, wo am meisten sexuelle Gewalt an Kindern geschieht - ihr Schweigen brechen und rasch und kompromisslos die nötigen Strafanzeigen machen, damit die Familienangehörigen sich nicht in falsche Solidarität mit den Tätern begeben und ihre Abhängigkeiten überwinden. Nur so werden wir die grosse Dunkelziffer bei diesen schrecklichen Delikten senken können.
Es wäre jedoch unverhältnismässig, für Sexualstraftaten die Unverjährbarkeit einzuführen und gleichzeitig die Verjährung bei Kapitalverbrechen beizubehalten. Meines Erachtens hat unsere Kommission für Rechtsfragen den Gegenvorschlag des Bundesrates kritisch und sorgfältig geprüft. Ich kann mich ihren Überlegungen anschliessen und bitte Sie, dem Gegenvorschlag zuzustimmen. Ich bitte die Initiantinnen und Initianten, einen Rückzug der Initiative ernsthaft zu prüfen, um damit eine raschere Inkraftsetzung des Gegenvorschlages zu ermöglichen. Als Praktikerin ist es mir wichtig, rasch Erfahrungen mit der hinaufgesetzten Verjährungsfrist sammeln zu können, denn jedes betroffene Kind, das ist klar, ist eines zu viel.
Darum: Handeln wir, nehmen wir heute den Gegenvorschlag an - er ermöglicht eine erhebliche Verbesserung der strafrechtlichen Verfolgung -, und setzen wir ihn rasch um!