Kunz Josef · Nationalrat · 2008-03-06
Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-06
Wortprotokoll
Mit meiner parlamentarischen Initiative verlange ich, dass Verordnungen dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden. Warum habe ich diese Initiative eingereicht? Nach meiner Ansicht hat der Einfluss der Verwaltung bei den Verordnungen in den letzten Jahren massiv zugenommen. Ein Beispiel ist die Tierschutzverordnung: Die WBK hatte sehr gute Arbeit geleistet, doch ging die Verordnung in verschiedenen Punkten weiter, als wir im Tierschutzgesetz gegangen waren. Es ist sogar schon vorgekommen, dass Anträge, die im Parlament abgelehnt wurden, anschliessend in der Verordnung stillschweigend aufgenommen worden sind.
Es ist richtig: Die Kommissionen können von ihrem Konsultationsrecht Gebrauch machen. Bundesrat und Verwaltung sind aber nicht verpflichtet, auf Änderungsvorschläge von Kommissionen einzutreten.
Die SPK befürchtet, dass bei einer Annahme der Initiative ein unverhältnismässiger Mehraufwand für das Parlament entstünde. Dem ist aber nicht so: Es geht bei meiner Initiative nicht darum, eine Debatte über Verordnungen zu führen; vielmehr soll das Parlament zu Verordnungen Ja oder eben Nein sagen können. Auch könnte die zuständige Kommission oder das Büro bestimmen, welche Verordnungen dem Parlament zwingend vorgelegt werden müssen.
Das Parlament könnte also meiner Initiative Folge geben und somit seinen Einfluss auf die Verordnungen und auf die Verwaltung klar verstärken. Ein solches Verfahren kennt man übrigens auch in einigen Kantonen.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
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