Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-04-16
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-04-16
Wortprotokoll
Diese Revision des Sanierungsrechtes ist ein Gesetzesprojekt von sehr grosser wirtschaftspolitischer Bedeutung. Wenn eine Firma ins Schlingern gerät, haben wir, und zwar wir alle, ein Interesse daran, dass sie deswegen nicht gleich den Bettel ganz hinwerfen muss, sondern Möglichkeiten hat, wieder auf Kurs zu kommen. Wenn ich sage, alle haben ein Interesse daran, dann meine ich sowohl die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Aber es gibt auch ein volkswirtschaftliches Interesse, und deshalb sage ich: Es ist im Interesse von allen.
Zentral ist selbstverständlich, dass wir die Rahmenbedingungen so gestalten, dass eben Sanierungen möglich sind. Es ist nicht so, dass das heutige Sanierungsrecht völlig untauglich wäre, das haben auch die Experten festgestellt. Aber das heutige Sanierungsrecht hat Mängel, die wir unbedingt beheben wollen, und zwar auch das im Interesse von allen. Ich betone: Diese Revision ist wichtig für die Wirtschaft, sie wird auch von der Wirtschaft explizit gewünscht. Diese Revision trägt aber auch dazu bei, dass wir Arbeitsplätze erhalten können, sie ist deshalb auch im Interesse der Arbeitnehmerschaft. Ich bitte Sie deshalb, auf diese Vorlage einzutreten.
Die Beratungen im Ständerat haben gezeigt, dass Lösungen möglich sind, und zwar Lösungen, die auch breit mitgetragen werden. Ich bin mir bewusst, dass diese Vorlage ein paar Punkte enthält, die politisch heikel sind, die auch kontrovers diskutiert wurden; Sie werden das heute bestimmt auch wieder tun. Aber wenn Sie an Nichteintreten festhalten, können auch jene Punkte nicht umgesetzt werden, die eben völlig unbestritten sind. Es gibt auch Revisionspunkte, die unbestritten sind. Ich denke hier vor allem an das Konkursprivileg zugunsten der Mehrwertsteuer, das ja mit dieser Revision gestrichen werden soll.
Dieses Privileg zugunsten der Mehrwertsteuer verletzt nicht nur den Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger im Konkurs, sondern es verunmöglicht unter Umständen auch Sanierungen, und genau das wollen wir ja verhindern. Wenn nämlich zuerst die Forderungen der Mehrwertsteuer sichergestellt werden müssen und wenn das dafür nötige Geld nicht vorhanden ist, dann kann auch der Nachlassvertrag nicht genehmigt werden. Es ist eben so, dass in vielen Fällen ein erheblicher Teil der offenen Forderungen die Mehrwertsteuer betrifft und dass dann einfach nicht genügend Mittel für solche Sicherstellungen vorhanden sind. Damit ist dann eine Sanierung faktisch ausgeschlossen. Das Privileg zugunsten der Mehrwertsteuer hat deshalb dazu geführt, dass viele Sanierungen, die vor dem 1. Januar 2010 noch durchgeführt werden konnten, nach dem heute geltenden Recht nicht mehr möglich sind. Das wollen wir jetzt ändern.
Es gibt noch einen zweiten Punkt, den ich bei dieser Revision herausstreichen möchte und der, wie gesagt, bereits zu grossen Auseinandersetzungen geführt hat: Es sind die Auswirkungen der vorgeschlagenen Revision auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind von einer Insolvenz ihrer Arbeitgeberin regelmässig am stärksten betroffen: Sie verlieren nämlich ihren Arbeitsplatz. Umgekehrt haben sie aber auch das grösste Interesse daran, dass eine Sanierung erfolgreich ist, weil nur so die Firma fortbestehen kann. Sanierungen sollen - das ist für den Bundesrat ein ganz wichtiges Anliegen - nicht auf Kosten der Angestellten durchgeführt werden. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen nicht [PAGE 602] nur eine Flexibilisierung der Pflicht zur Übernahme von Arbeitsverträgen im Sanierungsfall vorschlägt, sondern eben auch die Einführung einer Sozialplanpflicht. Das ist der konsequente Ausgleich zur Flexibilisierung, und das hat der Ständerat ebenfalls unterstützt.
Damit ist ein historischer Schritt gelungen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden von einer solchen Sozialplanpflicht profitieren. Ich sehe darin auch eine konsequente Fortsetzung der für unser Land sehr erfolgreichen Sozialpartnerschaft. Mit einem Nichteintreten würden wir auch diese historische Chance verpassen.
Echte Lösungen in der Politik kommen nur dann zustande, wenn alle einen Schritt tun, und zwar, wenn alle einen Schritt aufeinander zu machen. Alle, die sich jetzt schon beim Eintreten halb oder ganz von dieser Vorlage abgemeldet haben, bitte ich nochmals: Machen Sie diesen Schritt, machen Sie diesen Schritt aufeinander zu! Jetzt bietet sich die Möglichkeit, eine Revision zu erreichen, die uns dann in künftigen Momenten der Krise hilft, Sanierungen zu ermöglichen. Wir wissen es alle: Die nächste Krise kommt bestimmt. Ist die Krise aber bereits da, ist es jeweils zu spät; dann können wir nicht mehr reagieren. Ein Eintreten auf diese Vorlage erlaubt es uns, ohne Zeitdruck die Massnahmen zu diskutieren und eine Lösung zu finden, mit der wir gegen eine neue Krise besser gewappnet sind.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen und auf die Vorlage einzutreten.