Amherd Viola · Nationalrat · 2013-04-16
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2013-04-16
Wortprotokoll
Es kommt nicht selten vor, dass unter dem Damoklesschwert eines Konkurses Vermögenswerte ohne angemessene Gegenleistung aus einem Unternehmen an Personen verschoben werden, die dem Schuldner nahestehen, so nach dem Motto "Retten, was noch zu retten ist". Von Rettung kann natürlich nur aus Sicht des Schuldners gesprochen werden, für die Gläubiger ist es das pure Gegenteil: Die Konkursmasse wird damit geschmälert, die Ansprüche der Gläubiger werden weiter infrage gestellt.
Solche missbräuchlichen Vermögensabtretungen können zwar bereits nach heutigem Recht angefochten werden; eine Anfechtungsklage ist jedoch aufwendig und mit Risiken behaftet: Die Beweislast trägt der Kläger. Der Entwurf sieht deshalb vor, dass die Beweislast umgekehrt wird. Es muss also die begünstigte, dem Gläubiger nahestehende Person den Beweis erbringen, dass kein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht.
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt diese Neuerung, zumal sie ganz klar auch präventiv wirken und somit den Gläubigerschutz stärken wird. Ich bitte Sie also, bei Artikel 286 Absatz 3 und bei Artikel 288 Absatz 2 der Mehrheit und damit dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.