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Vischer Daniel · Nationalrat · 2013-04-16

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-04-16

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Mir scheint dies eine wichtige Erweiterung des heutigen Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes. Wir sind bei einem zentralen Punkt, bei der Schenkungspauliana, wie das genannt wird. Es geht darum, dass verhindert werden muss, dass Vermögenswerte gewissermassen unter der Hand noch weggeschafft werden und dadurch den Gläubigern entzogen sind. Bisher stellten sich ja vor allem gravierende Beweisprobleme; das heisst, es war im Einzelfall oft schwierig zu beweisen, wie es gesetzlich verlangt wird, dass tatsächlich ein Missverhältnis bestand. Dieses Missverhältnis ist der zentrale Punkt zur Sicherung der Werte zugunsten der Gläubiger; es sind ja vielmals auch Arbeitnehmer.

Vor diesem Hintergrund war es eine wichtige Weichenstellung, dass der Bundesrat sich dazu entschloss, hier eine Umkehr der Beweislast vorzunehmen. Sie wird nun bekämpft - aus durchsichtigen Gründen. Man will eigentlich diese "Begünstigung" - oder auch nicht - weiterhin gewissermassen im Raum so stehenlassen, dass die Beweisschwierigkeiten fortbestehen.

Wenn wir eine Revision des Sanierungsrechtes machen, dann müssen wir in solchen Punkten griffige Bestimmungen Einkehr finden lassen. Das tut die Mehrheit mit der Umkehr der Beweislast. Ich ersuche Sie, dem zuzustimmen. Das ist eine wichtige Bestimmung. Hier zeigt es sich auch, ob Sie insgesamt ein ausgewogenes Set an Massnahmen neu legiferieren wollen oder nicht; da geht es tatsächlich nicht nur um die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sondern es geht um die Gesamtinteressen. Wenn Sie das hier herausbrechen, wie es der Antrag der Minderheit Huber will, dann schwächen Sie zusätzlich die Symmetrie, die der Gesetzentwurf noch einigermassen, würde man unseren Anträgen folgen, gewährleistet.