Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2013-04-16
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2013-04-16
Wortprotokoll
Die BDP-Fraktion ist klar der Auffassung, dass der Mehrwertsteuer-Sondersatz für die Beherbergungsleistungen nochmals bis Ende 2017 verlängert werden soll. Es gibt mehrere Gründe für diese Verlängerung:
Die Vorlage B zur Mehrwertsteuer kommt demnächst wieder in die parlamentarische Beratung. In der ersten Beratung hat unser Rat die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen, mit dem Auftrag, ein Zweisatzmodell auszuarbeiten und es unserem Rat vorzulegen. Dabei sollen die Beherbergungsleistungen dem tieferen Satz unterstellt werden. Es würde unter diesen Umständen absolut keinen Sinn machen, den Sondersatz nicht zu verlängern. Wenn wir auf eine Verlängerung verzichten würden, hätte das zur Folge, dass der Sondersatz Ende dieses Jahres auslaufen würde und Beherbergungsleistungen ab dem 1. Januar 2014 mit dem Normalsatz besteuert würden; mit der Vorlage B zur Mehrwertsteuer würde dann möglicherweise wieder ein reduzierter Satz eingeführt. Diese Änderungen wären mit einem unzumutbaren administrativen Aufwand verbunden und machen schon aus diesem Grund absolut keinen Sinn.
Darüber hinaus ist es auch sachlich immer noch gerechtfertigt, Beherbergungsleistungen zum Sondersatz, also zu einem reduzierten Mehrwertsteuersatz, zu besteuern. Die Hotellerie hat mit der heutigen Währungssituation immer noch sehr hart zu kämpfen. Der starke Franken hat zu grossen Einbussen bei den ausländischen Gästen geführt. Der Trend hat sich noch nicht geändert. Aber der Tourismus ist eine wichtige Exportbranche unseres Landes. In meinem Kanton zum Beispiel ist es der wichtigste Wirtschaftszweig überhaupt. Darum gilt es, dem Tourismus und im konkreten Fall auch dem Beherbergungssektor grösste Sorge zu tragen.
Hinzu kommt die Tatsache, dass nicht nur die Schweiz über einen Sondersatz für Beherbergungsleistungen verfügt, sondern die internationale Konkurrenz ebenfalls. Die allermeisten EU-Länder haben reduzierte Sätze für Beherbergungsleistungen, insbesondere unsere Nachbarländer, unsere wichtigsten Konkurrenten.
Hinzu kommt auch die Tatsache, dass das Preis- und Kostenniveau in der Schweiz deutlich höher ist als in den Konkurrenzländern. Das ist nicht nur bei den Lebensmitteln der Fall, die immer wieder ins Feld geführt werden, vielmehr sind dafür auch das hohe Lohnniveau und auch die hohen Immobilienkosten verantwortlich. Der Tourismus kann im Gegensatz zur Industrie seinen Standort nicht einfach ins Ausland verlegen, er ist an den Standort Schweiz gebunden. Aufgrund der ungünstigen preislichen Verhältnisse in der Schweizer Hotellerie ist beim Wettbewerb die Gefahr von Marktverlusten gegenüber den wichtigsten europäischen Mitbewerbern sehr hoch.
Aus all diesen Gründen ist der Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen mehr als gerechtfertigt. Eine Verlängerung, bis der Beherbergungssatz definitiv ins Mehrwertsteuergesetz aufgenommen werden kann, drängt sich geradezu auf.