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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-06-19

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-06-19

Wortprotokoll

Die Frage ist vielleicht nicht ganz richtig gestellt. Sie lautet nicht: "Was führt uns dazu, eine solche Konvention zu unterzeichnen oder mitzutragen?", sondern: "Was führt uns dazu, etwas dagegen zu machen, keine Vereinbarung zu haben?" Das war ja die Ausgangsposition. Frankreich ist an einer Konvention mit uns nicht interessiert. Frankreich hat einfach gesagt, es kündige die Konvention von 1953. Von unserer Seite aus haben wir dann gesagt, dass wir einfach eine Vereinbarung haben möchten.

Das, was wir ausgehandelt haben, respektive das, was mit Frankreich paraphiert worden ist, ist immerhin eine bessere Lösung als sie in Abkommen enthalten ist, die Frankreich mit anderen Staaten hat. Wir haben das Kriterium der Ansässigkeit der Erben im französischen Staat - diese sechs oder hoffentlich dann acht Jahre Ansässigkeit - hineingebracht. Eine gewisse Verbesserung hat es also gegeben, übrigens auch mit Bezug auf Beteiligungen an juristischen Personen, die von Familien gehalten werden. Auch dort haben wir eine Verbesserung erzielt im Vergleich beispielsweise zur Vereinbarung Frankreich-Deutschland.

Aber letztendlich geht es um Folgendes: Die Konvention von 1953 werden wir nicht mehr haben, da sind wir uns einig; zu dieser Konvention gibt es Fragen, aufgrund derer man tatsächlich akzeptieren muss, dass man das ändern will. Die Frage wird sich stellen: Wollen wir diese neue Konvention, oder wollen wir in diesem Bereich einen vertragslosen Zustand haben? Das wird dann zu entscheiden sein. Noch einmal: Wir sind noch nicht am Ende, wir haben diese offenen Punkte, die wir auch noch klären müssen.