Lexipedia

Gössi Petra · Nationalrat · 2013-03-11

Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-11

Wortprotokoll

Als Schwyzer Liberale war ich immer der Auffassung, der Kanton Schwyz müsse sein Wahlsystem ändern, weil unser altes Proporzsystem in vielen Gemeinden wegen der kleinen Wahlkreise wie ein Majorzsystem funktioniert. Das führt dazu, dass die Stimmen für die kleinen Parteien verlorengehen.

Heute votiere ich trotzdem für die volle Gewährleistung der Kantonsverfassung. Das hat vor allem zwei Gründe: Erstens akzeptiere ich als Schwyzerin einen Entscheid des Schwyzer Souveräns. Die Kleinparteien im Kanton haben immer und immer wieder versucht, das Wahlsystem zu ändern, und sind damit immer wieder unterlegen. Das berechtigt mich aber nicht, mich über einen Entscheid des Schwyzer Souveräns hinwegzusetzen, auch wenn ich es persönlich gern anders hätte. Wir müssen unsere Probleme im Kanton und nicht über Bern lösen. Zweitens befinden wir uns im Gewährleistungsverfahren, wo es nur zu prüfen gilt, ob das als Mischsystem ausgestaltete politische Wahlverfahren der Bundesverfassung widerspricht.

In dieser Diskussion wird immer wieder übersehen, dass Paragraf 48 Absatz 3 unserer Kantonsverfassung den Proporz nur innerhalb des Wahlkreises, das sind bei uns die Gemeinden, verlangt, was eben dieses Mischsystem ergibt. Hier liegt der Hund begraben. Die alte Kantonsverfassung machte diese Einschränkung auf den Wahlkreis nicht. Sehen Sie: Es ist unbestritten, dass ein reines Majorzsystem, wo 49 Prozent aller Stimmen auf der Strecke bleiben, bundesrechtskonform ist. Wieso soll dann ein Wahlverfahren, das in 17 Wahlkreisen mehr Stimmen auswertet, bundesrechtswidrig sein? Das ist beim besten Willen nicht verständlich.

Die Bundesverfassung hält in Artikel 39 die Organisationsautonomie der Kantone fest. Mit Blick auf diese Autonomie stünde es dem Parlament gut an, einem kantonalen Volksentscheid in einem Bereich, in dem sich die Bundesverfassung nur vage ausdrückt, den gebührenden Respekt zu schenken. Es ist selbstverständlich, dass das Parlament eine kantonale Bestimmung, die gegen ethische Grundsätze oder klar gegen die Bundesverfassung verstösst, nicht gewährleisten darf. Vorliegend handelt es sich aber nicht um eine solche Verfehlung, sondern um einen Bereich, der von kantonalen Eigenheiten geprägt ist.

Deshalb bitte ich Sie namens einer Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion, die Kantonsverfassung Schwyz vollumfänglich zu gewährleisten.