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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2013-03-11

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-11

Wortprotokoll

Herr Tschümperlin, Sie haben das Gutachten von Herrn Professor Dr. Paul Richli zitiert. Wie erklären Sie sich, dass er auf Seite 419 seines Gutachtens zum Schluss kommt, dass es für die Forderung nach einer Nichtgewährleistung nicht ausreiche, auf das bundesgerichtliche Urteil zu verweisen, weil dort in den Materialien keine Auseinandersetzung mit Paragraf 48 nachzulesen sei? Wie erklären Sie sich den Widerspruch zu dem, was Sie im Gutachten Richli zu lesen behauptet haben?