Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2001-06-20
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-20
Wortprotokoll
Wir haben noch eine zweite Differenz bei Artikel 24e Absatz 3. Hier geht es um etwas mehr als nur um eine redaktionelle Verbesserung. Ich möchte sagen, es geht um die präventive Verhinderung einer insbesondere teleologischen Interpretation. Um was geht es?
Es geht im Grunde genommen wieder um das Gleiche, nämlich um den Fehlbetrag im Ausgleichskonto. Ich habe bereits bei Artikel 24d darauf hingewiesen, dass ein Fehlbetrag generell innerhalb der nächsten Jahre auszugleichen ist. Wenn aber der Fehlbetrag die im vergangenen Rechnungsjahr getätigten Gesamtausgaben um 6 Prozent überschreitet, dann muss die Überschreitung in den drei folgenden Rechnungsjahren ausgeglichen werden. Artikel 24e Absatz 3 bezieht sich also nur auf diese spezielle Regelung; ich sage es nochmals: Wenn die 6 Prozent überschritten sind, muss diese Überschreitung des Toleranzbetrages eben mit dem Mechanismus gemäss Artikel 24e Absatz 3 ausgeglichen werden.
Auch hier beantrage ich namens der Kommission, dass wir uns dem Nationalrat anschliessen. Damit wären dann die Differenzen bereinigt.