Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-04-13
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-04-13
Wortprotokoll
In der Antwort des Bundesrates vom 19. August 2009 wird zunächst darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Grundlage für die Expatriates in Artikel 26 DBG besteht. Dann wird ausgeführt, wo die Schwierigkeiten bestehen, und es wird auf den Entscheid der Steuerrekurskommission II des Kantons Zürich hingewiesen. Weiter wird darauf hingewiesen, dass auch der Bundesrat einsieht, dass bei der speziellen Regelung für Expatriates - vor allem im Vergleich zur Regelung für Personen in der Schweiz, die ihren Wohnort wechseln - durchaus Fragen der Gesetzes- und Verfassungsmässigkeit gestellt werden können.
Der Bundesrat hat sich damals bereiterklärt, eine Überprüfung durch das Bundesamt für Justiz vorzunehmen, aber gesagt, ein eigentlicher Bericht sei übertrieben. Ich würde Ihnen vorschlagen, dass wir jetzt einen Bericht des Bundesamtes für Justiz machen lassen und dann gestützt auf diese Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz beurteilen, inwiefern Handlungsbedarf besteht. Ich sichere Ihnen zu, dass das sehr schnell geschehen wird. Ich habe bereits im Jahr 2009 im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit dem Bundesamt für Justiz über diese Fragen diskutiert und kann mir vorstellen, wie die Antwort ausfallen wird. Ich kann Ihnen auch versprechen, dass wir dann sehr schnell mit einem Vorschlag kommen würden.
Um den Aufwand nicht zu erhöhen, möchte ich Sie aber einfach bitten, das Postulat abzulehnen, dies mit der Zusicherung, dass ich Ihnen den Bericht des Bundesamtes für Justiz beförderlich vorlegen werde.