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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-04-13

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-04-13

Wortprotokoll

Die Motion verlangt vom Bundesrat Massnahmen, um die Zuwanderung in geordnete Bahnen zu lenken. Der Motionär geht offenbar davon aus, dass die Zuwanderung heute unkontrolliert erfolgt. Am 16. Dezember 2010 hat der Ständerat diese Motion behandelt. Sie wurde nur sehr knapp, mit 17 zu 16 Stimmen, angenommen. Ihre Kommission hat sich am 4. Februar 2011 ebenfalls für die Annahme der Motion ausgesprochen, nämlich mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Der Motionär vertritt also die Ansicht, dass im Bereich der Zuwanderung insgesamt Handlungsbedarf bestehe. Der Bundesrat vertritt grundsätzlich die genau gleiche Meinung. Allerdings möchte er, dass diese Forderung etwas differenziert betrachtet wird. Ich möchte immerhin in Erinnerung rufen, dass die Migrationspolitik der Schweiz auf dem dualen Zulassungssystem gemäss Ausländergesetz beruht. Dieses sieht einerseits die schrittweise Umsetzung der vollen Freizügigkeit mit der EU und der Efta vor, andererseits die Zuwanderung von erwerbstätigen Personen aus Drittstaaten. Die Zuwanderung der Personen aus Drittstaaten wird weiterhin durch Kontingente und durch eine generelle Arbeitsmarktprüfung gesteuert.

Der Bundesrat ist übrigens in Bezug auf diese Kontingente für Arbeitskräfte aus Drittstaaten immer wieder in einem Dilemma. Er setzt diese Kontingente restriktiv um und wird deswegen von der Wirtschaft - von den interessierten Kreisen gerade aus der Landwirtschaft, der Bauwirtschaft und der Gastronomie - und von den Kantonen, von den kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, regelmässig kritisiert. Als Grundvoraussetzung für die Zulassung der Zuwanderung aus Drittstaaten ist eine gute berufliche Qualifikation erforderlich. Grundsätzlich erhalten ja nur Führungskräfte und qualifizierte Berufsleute aus Drittstaaten eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz. Es ist aber richtig, dass nach wie vor auch Arbeitskräfte kommen und hier angestellt werden, weil sie bereit sind, für sehr tiefe Löhne hier zu arbeiten. Ihre schlechte berufliche Qualifikation kann für unser Land sehr schnell zur Hypothek werden.

Die Steuerung der Zuwanderung im Rahmen der Personenfreizügigkeit, und das ist im dualen Zulassungssystem eben der andere Weg der Zuwanderung, erfolgt durch die Wirtschaft. Personenfreizügigkeit bedeutet ja Arbeitsmigration, d. h., die Wirtschaft sagt, welche und wie viele Arbeitskräfte sie braucht, und sie stellt dann entsprechend Leute an. Damit diese Arbeitsmigration möglichst fair und möglichst sozialverträglich erfolgt und nicht z. B. zu Lohndumping führt, gibt es die flankierenden Massnahmen und das Massnahmenpaket des Bundesrates zur Bekämpfung von Missbräuchen. Hier hat die Schweiz also noch einen gewissen [PAGE 704] Spielraum. Verschärfungen sind ebenfalls möglich, sofern diese in Übereinstimmung mit den abgeschlossenen Verträgen sind. Die Schweiz hat hier nicht nur Spielraum, sondern sie hat auch die Aufgabe, diesen Spielraum zu nutzen. Ich kann Sie darüber informieren, dass sich zurzeit eine Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen mit der Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit befasst, weil es auch in diesem Kontext darum geht, den Missbrauch zu bekämpfen. Die flankierenden Massnahmen und andere Schutzmassnahmen, also z. B. die Ventilklausel oder die Übergangsbestimmungen gegenüber den neuen Mitgliedstaaten, sind ebenfalls wichtige Steuerungsinstrumente, sie sind für die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit in der schweizerischen Bevölkerung von zentraler Wichtigkeit. Der Bundesrat findet es wichtig, dass diese Instrumente genutzt, also umgesetzt und angewendet werden.

Wenn man die Zuwanderung in geordnete Bahnen lenken will, muss man auch über Integration sprechen, weil auch im Bereich Integration Handlungsbedarf besteht, dies insbesondere - ich wende mich dabei an diejenigen, aus deren Reihen vorhin die Frage an Herrn Nationalrat Tschümperlin gestellt wurde - im Zusammenhang mit der EU-8-Öffnung. Wir fordern hier eine Erstinformation, wir fordern Sprachförderung, und wir fordern Weiterbildungsmassnahmen, weil all dies einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern leisten kann. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Personen aus der EU und der Efta auf dem Schweizer Markt insgesamt gut integriert sind, aber diese positive Entwicklung ist nicht selbstverständlich; daran müssen wir weiterhin arbeiten.

Die Steuerungsmöglichkeiten im Bereich der Personenfreizügigkeit, wie Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung und Massnahmen im Bereich der Integration, beziehen sich in erster Linie auf die qualitativen Aspekte der Zuwanderung. Diese Massnahmen, ich sage es noch einmal, müssen konsequent umgesetzt werden.

Eine quantitative Beschränkung der Zuwanderung aus EU-Staaten ist dagegen nur noch gegenüber den neuen EU-Mitgliedstaaten, also den EU-2-Staaten Rumänien und Bulgarien, möglich. Ich bin deshalb gewillt, zusammen mit dem Bundesrat die vorhandenen Steuerungsinstrumente weiterhin aktiv zu fördern und zu nutzen. Die Zuwanderung ist jedoch nicht nur eine Wanderung in den Schweizer Arbeitsmarkt. Der Kommissionssprecher hat es erwähnt: Familienangehörige haben ein Recht, mit- oder nachzukommen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Schweiz bei den Familiennachzugsregeln sehr zurückhaltend ist. Wir werden deswegen auch immer wieder kritisiert; ich sage Ihnen das hier deutlich. Es gibt Forderungen vonseiten der EU, da weiter zu gehen. Der Bundesrat ist aber gewillt, bei seiner sehr restriktiven Praxis zu bleiben. Er möchte nämlich die Bedenken und die Ängste der schweizerischen Bevölkerung gegenüber einer starken und sich fortsetzenden Zuwanderung ernst nehmen. Er will deswegen auch die Auswirkungen der Zuwanderung genauer prüfen, gerade im Bereich des Wohnungsmarktes und der Infrastrukturen.

Zwei Berichte werden zusätzliche Erkenntnisse über die heutige Situation bringen: Im Rahmen der Erfüllung des Postulates Girod 09.4301 werden wir die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf Verkehr, Infrastruktur, Raumplanung, Raumentwicklung und Immobilienpreise aufzeigen und mögliche Massnahmen zur Verbesserung benennen. Das wird ein wertvoller Beitrag sein, mit dem aufgezeigt werden kann, wo Handlungsbedarf und wo Handlungsmöglichkeiten bestehen. Weiter wird es einen Bericht zum Postulat Bischof 09.4311 geben; dieser Bericht wird die verbleibenden Steuerungsmöglichkeiten des Bundesrates im Bereich der Zuwanderung aufzeigen und die Massnahmen, die ins Auge gefasst werden, umfassend darstellen.

Ich habe bereits erwähnt, dass die Steuerungsmöglichkeiten in Bezug auf die quantitative Zuwanderung aus dem EU-Raum sehr begrenzt sind. Die Quantität der Zuwanderung wird in erster Linie durch die Nachfrage der Schweizer Wirtschaft beeinflusst. Qualitativ gesehen ist die Zuwanderung aus dem EU-Raum insgesamt positiv zu bewerten; immerhin hat sich seit 2003 die Qualifikationsstruktur der zuwandernden Arbeitskräfte verändert: Es ist ein Anstieg der Hochqualifizierten um 9 Prozentpunkte festzustellen. Aber wir müssen wachsam bleiben, denn wir werden weiterhin auch eine Zuwanderung von Arbeitskräften mit einer schlechten beruflichen Qualifikation haben. Wenn wir dort unsere Integrationsbemühungen nicht verstärken, wenn wir die Weiterbildungsmöglichkeiten dieser Arbeitskräfte nicht aktiv fördern, wird das mittelfristig auch für unser Land zu einem Problem.

Der Bundesrat hat also die Notwendigkeit von Massnahmen - ich habe sie eben erwähnt - erkannt. Die wichtigen und berechtigten Fragen sind in Prüfung, und weiter gehende Massnahmen, die mit den abgeschlossenen Verträgen in Übereinstimmung sind, sollen geplant und Ihnen vorgelegt werden.

Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Er tut dies also nicht deshalb, weil er nicht gewillt wäre, die anstehenden Aufgaben zu erfüllen, sondern weil er der Meinung ist, dass diese Aufgaben bereits angepackt worden sind. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen die Motion zur Ablehnung empfiehlt.