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Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2011-04-13

Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-04-13

Wortprotokoll

Die Schweiz ist ein attraktives Einwanderungsland, nicht erst in diesem Jahrhundert, sondern bereits im vorherigen Jahrhundert - sie war schon immer ein Einwanderungsland, und sie ist ein Einwanderungsland geblieben. Unser Wirtschaftsmotor brummt dank einer Einwanderungspolitik, die geprägt ist durch die Beschränkung der Einwanderung aus Drittstaaten und eine Liberalisierung innerhalb der EU- und Efta-Staaten durch das Freizügigkeitsabkommen.

Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer am 1. Januar 2008 sind die Auswirkungen dieser Politik im täglichen Leben und in den Statistiken festzustellen. Dazu einige Fakten:

Fakt 1: 83 Prozent der ausländischen Personen, welche nach 2002, das heisst nach Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens, in unser Land einwanderten, verfügen über einen Abschluss der Sekundarstufe II; 53 Prozent haben einen tertiären Bildungsabschluss, also über die Hälfte. Es gibt tatsächlich eine Einwanderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Ausbildungs-Rucksack nur wenig gefüllt ist. Die grössten Gemüseproduzenten im bernischen Seeland rekrutieren seit Langem portugiesische Arbeitnehmer vom Land, die nur wenig Schulbildung haben. In Zukunft werden diese Arbeitskräfte vermutlich in Polen rekrutiert.

Fakt 2: Dank den flankierenden Massnahmen, die das drohende Lohn- und Sozialdumping verhindern sollen, kann festgehalten werden, dass die Kontrollen in allen Branchen der Schweiz durchgeführt und die Löhne zum grössten Teil eingehalten werden. Wenn Handlungsbedarf besteht, dann bei der Verstärkung dieser Lohnkontrollen auf Baustellen, in Gastrobetrieben, in der Hauswirtschaft und in Landwirtschaftsbetrieben. Für die Minderheit ist es klar: Es braucht schweizweit ein Mindestlohnkonzept, denn Mindestlöhne sind im Rahmen der Personenfreizügigkeit beinahe das einzige wirtschaftspolitische Instrument, um eine Zuwanderung von Arbeitskräften aus Polen und Portugal in den strukturschwachen Branchen zu steuern.

Fakt 3: In diesem Punkt unterstütze ich die Fragestellung des Motionärs. Er will in die Ausbildung unserer Arbeitskräfte investieren, um den Zuzug von gut ausgebildeten Arbeitnehmenden zu verlangsamen. Hier hat Ständerat Brändli richtig erkannt, dass die Investitionen in die Ausbildung eine entsprechende Strategie wären, um dem Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken. Hier bitte ich aber darum, und ich sage das zu den Vertreterinnen und Vertretern seiner Partei: Die entsprechenden Budgets für die Ausbildung müssen dann aber auch unterstützt werden. Ansonsten sind das nichts anderes als leere Worte.

Entgegen der Ansicht des Motionärs bin ich im Jahr 2011, also drei Jahre nach Einführung des neuen Ausländergesetzes, ganz klar der Meinung, dass die Zuwanderung in geordnete Bahnen gelenkt worden ist. Die Einwanderung kann heute durch geeignete Massnahmen im Bereich der Wirtschafts-, der Finanz- und der Steuerpolitik gelenkt werden, es braucht keine zahlenmässige Beschränkung. Die Motion ist zudem sehr allgemein formuliert. Sie enthält keine einzige konkrete Forderung und keinen konkreten Anhaltspunkt, mit welcher Art von Massnahmen der Bundesrat das Bevölkerungswachstum eindämmen soll.

Fazit: Es gibt keinen zusätzlichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Darum empfehle ich, die Motion abzulehnen.