Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-03-02

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-03-02

Wortprotokoll

Ich habe Ihnen dargelegt, dass der Bundesrat mit den Eckwerten, die er am 16. Februar 2011 beschlossen hat, auch ein Kontrollsystem vorgesehen hat. Es ist vorgesehen, dass erstens eine Meldepflicht vorhanden ist - sämtliche Aktivitäten müssen gemeldet werden - und dass es zweitens für bestimmte Aktivitäten im Gesetz bereits ein Verbot gibt. Diese Meldepflicht ist natürlich eine Voraussetzung dafür, dass dann überhaupt Sanktionen ausgesprochen werden können.

Ein Kontrollsystem, wie es in der Motion der SiK des Ständerates vorgesehen wird, ist aus Sicht des Bundesrates ein schwieriges Unterfangen. Hier wird ausgeführt, dass die Unternehmen kontrolliert werden müssten. Der Bundesrat ist in seinen Überlegungen und im Bericht des Bundesamtes für Justiz zum Schluss gekommen, dass es schwierig wäre, einzelne Firmen zu kontrollieren. Wenn es eine Meldepflicht und eine Verletzung der Meldepflicht gäbe, wäre es auch möglich, Sanktionen auszusprechen. Mehr Details kann ich Ihnen nicht sagen. Man würde sicher die Krisen- und Konfliktgebiete im Gesetz definieren müssen. Wir würden aber sicher nicht ins Gesetz schreiben, welche Krisen- und Konfliktgebiete darunterfallen, um eben genau diese Flexibilität zu haben. Die Ausführungen müssten in der Verordnung gemacht werden. Wir müssten in der Ausführungsgesetzgebung selbstverständlich der Tatsache Rechnung tragen, dass Krisen- und Konfliktgebiete sehr schnell ändern können.