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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-03-02

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-03-02

Wortprotokoll

Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates von Aktiengesellschaften ist eine unübertragbare Befugnis der Generalversammlung, der Aktionärinnen und Aktionäre, und es liegt in deren Zuständigkeit, welche Person als Verwaltungsrätin oder als Verwaltungsrat der Gesellschaft gewählt wird. Nachdem die Vorschriften zur Nationalität von Verwaltungsratsmitgliedern kürzlich aufgehoben wurden, kennt das liberale Gesellschaftsrecht in der Schweiz keine gesetzlichen Vorgaben zur Wählbarkeit mehr. Im Unterschied zu verschiedenen ausländischen Rechtsordnungen haben in der Schweiz Interessenvertreterinnen und -vertreter, z. B. Arbeitnehmervertretungen oder Gewerkschaften, keine gesetzlichen Ansprüche auf Verwaltungsratssitze. Es steht den Gesellschaften allerdings frei, die Zusammensetzung ihres Verwaltungsrates in ihren Statuten zu regeln. Die Einführung einer gesetzlichen Geschlechterquote für den Verwaltungsrat hätte eine Einschränkung der Aktionärsrechte zur Folge, und ein solcher Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Generalversammlung wäre ein beträchtlicher Eingriff ins Aktienrecht.

Die Motion hat aus Sicht des Bundesrates aber ein paar zusätzliche Mängel: Die Motion verlangt nur für den Verwaltungsrat von Aktiengesellschaften eine Geschlechterquote. In der Schweiz gibt es jedoch zahlreiche wirtschaftlich bedeutende Unternehmen, die als Genossenschaften - also Konsumgenossenschaften, Banken, Versicherungen - oder als Gesellschaften mit beschränkter Haftung organisiert sind, und dort gäbe es vielleicht ja auch Handlungsbedarf. Auf jeden Fall gibt es für diese Ungleichbehandlungen keine sachlichen Gründe.

Schliesslich vermag auch die vorgeschlagene Strafbestimmung den Bundesrat nicht restlos zu überzeugen: Da die Aktionärinnen und Aktionäre den Verwaltungsrat wählen, sind bei der Missachtung der Quote diese die sogenannten Täter und nicht das Unternehmen. Wenn man das Unternehmen bestraft, dann benachteiligt man überdies auch jene Aktionärinnen und Aktionäre, die eben für eine angemessene Vertretung der Geschlechter gestimmt haben.

Zum Schluss noch eine Bemerkung: Ich bedauere es, dass in den obersten Führungs- und Leitungsorganen der Wirtschaft die Frauen nach wie vor dermassen untervertreten sind. Es ist ja bekannt, dass gemischte Gremien bessere - auch wirtschaftlich bessere - Resultate erzielen. Der Bundesrat beantragt Ihnen heute die Ablehnung der Motion in der Hoffnung, dass sich die Vernunft in der Marktwirtschaft doch noch durchsetzt. Wir werden die weitere Entwicklung auf jeden Fall aufmerksam verfolgen.

Heute muss ich Ihnen aber namens des Bundesrates die Ablehnung der Motion beantragen.

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