Reimann Maximilian · Ständerat · 2010-09-23
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-23
Wortprotokoll
Ich gehöre, im Gegensatz zu meinen beiden Vorrednern, zu den Mitunterzeichnern dieser Motion, aber inhaltlich stehe ich ihnen nicht allzu fern. Ich habe die Motion vor allem deshalb unterzeichnet, weil auch [PAGE 875] ich grundsätzlich der Meinung bin, dass man ein hundertjähriges Gesetz schon einmal einer echten Prüfung unterziehen soll und darf - nicht nur einer partiellen, sondern einer grundsätzlichen Prüfung vom ersten bis zum letzten Artikel. In der Tat: Die gesellschaftlichen Lebensverhältnisse haben sich in den letzten hundert Jahren gewaltig geändert.
Aber eine Motion mitunterzeichnen heisst noch lange nicht, sie dann mit allen Begehren bis ans Ende mitzutragen, sich mit allen Begehren einverstanden zu erklären. Das soll auch bei dieser Gelegenheit klar gesagt sein. Sollte es nach der parlamentarischen Beratung zu einschneidenden Veränderungen beim Erbrecht kommen, dann ist das Referendum so sicher wie das Amen in der Kirche. Es wird zu einer erwünschten und hoffentlich auch fundierten Diskussion im Volk kommen. Der Souverän wird dann zu Recht das letzte Wort haben.
Ich begrüsse es also, wenn eine solche Diskussion im Volk in Gang kommt. Deshalb habe ich die Motion mitunterzeichnet. Ich bin nun gespannt, was uns der Bundesrat alles an Änderungen vorschlagen wird. Ich bin dann aber in einer allfällig bevorstehenden Volksabstimmung noch längst nicht a priori im Feld der Befürworter zu finden, vor allem dann nicht, wenn die Vorlage weit über jene Lebensrealitäten hinausgehen sollte, die von konservativ denkenden Mitmenschen und Familien in unserer Gesellschaft noch akzeptierbar sind. Dieser Vorbehalt sei hier doch noch klipp und klar angebracht.