Gutzwiller Felix · Ständerat · 2010-09-23
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-23
Wortprotokoll
Obwohl meine Stimme etwas lädiert ist, werde ich versuchen, die wichtigsten Punkte zu erörtern. Ein Kollege hat mich gefragt, ob ich wegen meiner etwas lädierten Stimme schon über das Erbrecht sprechen möchte; so weit ist es aber noch nicht.
Das seit 1912 geltende Erbrecht ist ja sehr stark auf die traditionelle Familie zugeschnitten; diese steht denn auch im Zentrum des Vermögensübergangs. Der Verfügungsfreiheit des Erblassers sind durch das Erbrecht starre Grenzen gesetzt. Das engt den Spielraum für die Begünstigung nahestehender Personen, aber auch für gemeinnützige Zuwendungen deutlich ein.
Ich weise auf eine vom Schweizerischen Nationalfonds durchgeführte Studie hin, die veranschaulicht, welche gesellschaftspolitische und volkswirtschaftliche Dimension diese von mir aus gesehen nun fällige Debatte über die Einschränkung der Verfügungsgewalt aufweist: Das schweizerische Erbvolumen machte im Jahre 2000, im Jahr der Studie, ungefähr 28 Milliarden Franken aus. Zehn Prozent der Erbempfänger gelangen in den Genuss von drei Vierteln der Gesamtsumme. Sie wissen, dass diese Vermögen in der Schweiz ganz stark in der Rentnergeneration konzentriert sind. Bedingt durch den gesetzlichen Erbmechanismus akzentuiert sich dieses Phänomen der Konzentration in der Rentnergeneration weiter. Eine Lockerung des Pflichtteilsschutzes hätte volkswirtschaftlich und sozialpolitisch sinnvolle Effekte, indem der Erblasser etwas autonomer einen bestimmten Teil seines Nachlasses gemäss seinen persönlichen Anliegen und Überzeugungen einsetzen könnte.
Im Rahmen dieser Dynamik der Alterspyramide hat sich, glaube ich, auch die Bedeutung des Erbens wirklich verändert. Heute ereignen sich diese Erbfälle in späteren Lebensphasen, nämlich dann, wenn sich die Nachkommen der eigenen Pensionierung nähern, geerbtes Vermögen nicht mehr einfach als Starthilfe oder zu Ausbildungszwecken benötigen und Chancen der Existenzsicherung und finanziellen Unabhängigkeit längst wahrgenommen haben. Man kann also durchaus in vielen Fällen auf Unterhaltsersatz verzichten und beispielsweise an die Enkelgeneration denken. Auch das Pflichtteilsrecht der Eltern mutet bei dieser Sachlage doch sehr fragwürdig an.
Ich möchte weiter sagen, dass der überlebende Ehegatte früher eher zur Wiederverheiratung bereit war; heute gibt es viele andere Formen - eine lose Partnerschaft, eine Haushaltsgemeinschaft -, welche von der älteren Generation vorgezogen werden. Statt kostspielige externe Pflegeleistungen zu beanspruchen, wird auf diese Weise nicht nur Unterstützung und emotionale Zuwendung, sondern auch die Möglichkeit geboten, das Altern in Würde beispielsweise mit einem neuen Lebenspartner oder einer neuen Lebenspartnerin zu erleben. Trotz dieser ausserordentlich geschätzten, zunehmenden und gesellschaftlich überaus sinnvollen [PAGE 872] Lebensform geniesst der die überlebende Familie und den Staat entlastende Partner mangels Heirat keinen erbrechtlichen Schutz. Solcher wird vielmehr den Angehörigen zuteil, die gegebenenfalls Hilfeleistungen vermissen liessen und auch noch von generösen Steuerprivilegien profitieren.
Ich glaube also, dass eine weitere Diskriminierung der unverheirateten Partner, die man allenfalls mit bescheidenen Legaten bedenkt, nicht sinnvoll ist. Natürlich benötigt dies auch eine Flexibilisierung und eine Diskussion des Steuerrechts, weil diese Legate massiv besteuert werden und somit hier eine gewisse Erleichterung hilfreich wäre. Es wäre aber sinnvoll, dass die neue Regelung für die eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, die es heute gibt, eben in dem Sinne noch erweitert würde, dass nicht nur die gleichgeschlechtlichen Paare berücksichtigt sind, sondern auch Partner und Partnerin, die zusammenleben.
Ich möchte noch auf Folgendes hinweisen: Ich glaube wirklich, dass es aufgrund der geänderten demografischen und sozialpolitischen Vorgaben nun Zeit ist, an diesen Prozess heranzutreten. Sie haben festgestellt, dass die Motion offen ist, sie ist nicht definitiv, sondern sie leitet den Prozess der Revision des Erbrechts ein.
Ich möchte schliesslich darauf hinweisen, dass auch die schweizerischen Experten und Expertinnen in diesem Bereich dieser Meinung sind. Eine kürzliche Befragung durch die welsche Rechtszeitschrift "Plaidoyer" hat Folgendes ergeben: "La réforme du droit successoral préoccupe également les quatre experts consultés par 'Plaidoyer' - c'est-à-dire Regina Aebi-Müller de Lucerne, Peter Breitschmid de Zurich, Roland Fankhauser de Bâle et Alexandra Rumo-Jungo de Fribourg. Ces experts estiment urgent que le droit successoral reconnaisse les formes familiales atypiques, par exemple lorsqu'il s'agit de concubins."
Es geht uns bei dieser Motion darum, den Prozess für eine Debatte über das seit mehr als hundert Jahren nicht mehr revidierte Erbrecht einzuleiten, um es den heute vorhandenen Formen anzupassen, es in seinem Kerngehalt aber zu bewahren, indem dem Erblasser die Möglichkeiten gegeben werden, auch weiterhin das zu tun, was er heute schon tun kann. Die Reformdiskussion ist aber nötig und soll in folgende Richtung gehen: Das Erbrecht soll eine den heutigen Lebenswirklichkeiten angemessene liberale Pflichtteilsregelung enthalten. Es soll unverheirateten Lebenspartnern oder -partnerinnen die Möglichkeit gegeben werden, ebenfalls ins Erbrecht einbezogen zu werden. Es soll die Verfügungsmöglichkeit des Erblassers etwas erweitert werden. Das ist nicht nur sinnvoll bezüglich der Nachlassplanung, bezüglich des Generationensprunges, etwa zu den Enkeln, es ist auch sinnvoll bezüglich der Unternehmensnachfolgeregelung oder der Begünstigung von gemeinnützigen Institutionen. Das sind die Zielrichtungen dieser Motion, die ich, wie Sie ja wissen, zusammen mit Kollegen und Kolleginnen unseres Rates erarbeitet habe, insbesondere mit Rolf Schweiger, Simonetta Sommaruga und Verena Diener, im Weiteren auch mit Nationalratskollegin Lucrezia Meier-Schatz.
Ich würde Sie also bitten, diese Motion anzunehmen und damit den Anstoss zur nötigen öffentlichen Debatte über dieses wichtige Thema zu geben.