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Hofmann Hans · Ständerat · 2001-06-20

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-20

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds", die so genannte Gold-Initiative, hat durchaus gute Chancen, vom Volk angenommen zu werden. Sie würde mithelfen, ein Problem zu lösen, das nicht nur Bundesrat und Parlament, sondern auch unsere Bevölkerung sehr stark beschäftigt oder gar beängstigt, nämlich die Sicherung unserer AHV in der Zukunft. Natürlich löst sie dieses Problem nicht auf Dauer. Aber die rund 20 Milliarden Franken, die aus dem Verkauf der 1300 Tonnen zu Währungszwecken nicht mehr benötigten Goldreserven resultieren, respektive die jährlichen Erträge davon, wären ein recht substanzieller Beitrag wenigstens zur mittelfristigen Sicherung dieses grossen Sozialwerkes. Das ist die gute Seite der Initiative.

Wie hat denn die Nationalbank diese Reserven angelegt? Ganz einfach, indem sie über Jahrzehnte einen Teil ihrer Erträge nicht als Gewinn auswies, sondern damit diese Währungsreserven anhäufte. Dazu war sie per Verfassung auch verpflichtet. Die Nationalbankgewinne gehen zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund. In Artikel 99 Absatz 4 der Bundesverfassung heisst es sogar: "Der Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank geht zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone." Es könnte also auch mehr sein, nur nicht weniger. Diese heute bestehenden Währungsreserven wurden also im Umfang von zwei Dritteln auf Kosten der Kantone gebildet.[PAGE 413]

Wenn nun Reserven aufgelöst werden können und zu diesem Zweck Gold verkauft wird, wird der Erlös zu Ertrag und führt buchhalterisch zu einem höheren Gewinn. Dieser müsste gemäss verfassungsrechtlicher Regelung nach dem erwähnten Schlüssel aufgeteilt werden. Der an sich nützliche Beitrag in den AHV-Fonds würde also zu zwei Dritteln auf Rechnung der Kantone erfolgen, und dies nicht einmalig, sondern gemäss dem Initiativtext auch für künftig nicht mehr benötigte Währungsreserven, also auf Dauer. Die Kantone würden für alle Zeiten leer ausgehen. Die Frage, wie viel Währungsreserven die Nationalbank benötigt, würde zu einem Dauerthema, zu einem Spielball der Politik. Das ist die weniger gute Seite der Initiative.

Die Sanierung und Sicherung der AHV ist zudem ganz klar eine Bundesaufgabe. Aus all diesen Gründen lehnen die Kantonsregierungen die Gold-Initiative unisono ab. Als Standesvertreter eines Kantons, dem bei Annahme dieser Initiative jährlich ein happiger Gewinnanteil auf Dauer entgehen würde, fühle ich mich verpflichtet, diese Initiative abzulehnen.

Gemäss dem Antrag unserer Kommission, welchem sich der Bundesrat anschliesst, soll der Ertrag aus dem einmaligen Verkauf von heute nicht mehr benötigten Goldreserven je zu einem Drittel an die Kantone, die AHV und in eine durch Gesetz zu errichtende Stiftung fliessen - in eine Stiftung als grosses schweizerisches Werk zur Erfüllung humanitärer Aufgaben.

Die Konferenz der Kantonsregierungen und auch die Konferenz der Finanzdirektoren sind mit diesem Vorschlag ohne Begeisterung und mit dem ausdrücklichen Hinweis, dies sei das Äusserste, das akzeptiert werden könne, einverstanden.

So weit, so gut. Nun haben wir den Minderheitsantrag Brändli, der die Volksinitiative dem Volk ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen will. Es wäre klar im Interesse der Kantone, alles beim Alten zu belassen. Nur befürchte ich, dass die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag wirklich angenommen werden könnte, und das wäre dann gar nicht mehr im Interesse der Kantone.

Wir haben auch den Antrag Hess Hans vorliegen, welcher lediglich auf die Errichtung einer Stiftung verzichten und den Erlös zwischen AHV und Kantonen aufteilen will. Für diesen Antrag habe ich ein gewisses Verständnis, denn die Stiftung könnte unter Umständen in der Volksabstimmung tatsächlich zum Stolperstein werden. Sie ist im Empfinden der Bevölkerung mit einem Makel behaftet, den der Bundesrat selber verschuldet hat. Es war ein kapitaler Fehler unserer Landesregierung, praktisch im gleichen Atemzug die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg zu analysieren und eine Solidaritätsstiftung anzukündigen. Es entstand so der Eindruck, unser Land hätte in diesem Zusammenhang noch eine Bringschuld. Das hat viele Bürgerinnen und Bürger verärgert oder gar verletzt. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass der eigentliche Grund, der zur Einreichung der Volksinitiative geführt hat, ganz klar war, nämlich die vom Bundesrat so unglücklich angekündigte Solidaritätsstiftung zu verhindern.

Wenn ich den Antrag unserer Kommissionsmehrheit unterstütze, so tue ich das aus der Überzeugung heraus, dass es unserem Land wahrlich gut anstehen würde, einen Teil dieses neu entstandenen respektive wieder entdeckten grossen Vermögens für humanitäre Zwecke zu verwenden und dazu eine weltweit tätige Stiftung zu gründen. Abgesehen davon, dass damit Armut und Krankheit bekämpft sowie Not und Elend gelindert würden, würde sie auch das Ansehen unseres Landes mit seinen humanitären Traditionen fördern. Wir haben schon in der Subkommission aufzuzeigen versucht, dass unsere Stiftung - wenn ich so sagen darf - vorwärts, und nur vorwärts, gerichtet ist, ohne Blick zurück, wie dies der Bundesrat bei der Lancierung dieser Stiftung leider tat. Es wird schwierig sein, dies in der Volksabstimmung zu vermitteln, und es wird grosser Anstrengungen bedürfen, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern klarzumachen, dass die Stiftung Solidarität Schweiz nichts mit dem Zweiten Weltkrieg und nichts mit dem Holocaust zu tun hat - ich werde mich dafür einsetzen, dies deutlich zu machen -, sondern dass sie ein grosses Werk sein soll, das humanitäre Hilfe, solidarisches Handeln im Sinne unseres schweizerischen Selbstverständnisses im In- und Ausland grosszügig ermöglichen soll. Letztlich finde ich es auch richtig, dass über die Frage der Errichtung einer solchen Stiftung das Volk entscheiden soll.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.