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AB 139069

Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-11

Wortprotokoll

Wenn man den Voten bis jetzt zugehört hat, stellt man unschwer fest, dass niemand gesagt hat, dass das heutige System ideal, korrekt und richtig sei. Alle stellten irgendwelche Mängel fest, seien es Mängel im System, seien es Mängel beim Mehrwertsteuersatz. Aber komischerweise will sich niemand bewegen, weil man Probleme mit dem Verfassungsartikel hat, den hier Gastrosuisse mit ihrer Initiative einbringen will.

Für mich stellen sich zwei ganz einfache Fragen: Ist der Unterschied der Besteuerung zwischen Take-away und Restaurant gerecht, ja oder nein? Er ist ungerecht, die Frage ist mit Nein zu beantworten. Die zweite Frage, die Sie zum Abstimmen über diese Initiative beantworten müssen, ist diese: Ist das Sich-Verpflegen in einem Restaurant, das heute für einen grossen Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht aus freien Stücken heraus geschieht, Luxus, ja oder nein? Denn das ist doch die Frage.

Wenn Sie die Steuerausfälle von 700 bis 750 Millionen Franken so offen deklarieren, müssen Sie auch die Kehrseite der Medaille nennen. Und die Kehrseite ist, dass Sie denjenigen Menschen, die sich in der Mittagspause im Restaurant verpflegen gehen, sagen, dass Sie ihnen einen wesentlichen Anteil dieser 750 Millionen Franken aus der Tasche ziehen, und dies ungerechtfertigterweise. Sie können nicht auf der einen Seite die hohe Summe bedauern und auf der anderen Seite sagen, es mache ja eigentlich nichts aus. Das ist eine typische Politiker- und Verwaltungslösung, die hier immer wieder aufgeführt wird.

Der höhere Mehrwertsteuersatz für Gastrobetriebe - und zwar nicht für die Betriebsinhaber, sondern für die Kunden - ist eine Luxussteuer auf der Verpflegung. So einfach ist die Situation. Eine solche Steuer lehnen wir ab.

Die Kommission hat es sich nicht einfach gemacht, das trifft zu. Aber Lösungen mit einer Unterscheidung zwischen warmen und kalten Speisen sind etwa gleich schlau wie damals die Idee, den Verkauf von Cervelats in Tankstellenshops zu erlauben, denjenigen von Bratwürsten aber nicht. Mir graut ja immer, wenn die Verwaltung zu Bern und die beiden Kammern in diesem hohen Haus kreativ werden. Es ist unglaublich, was für Lösungen, die im Nachhinein nicht nachvollzogen werden können, sie manchmal gebären. Die Politik macht sich mit derartigen Lösungen nur lächerlich.

Die Begründungen der Kommissionssprecher sind meiner Ansicht nach eher gesucht; da hat Kollege von Graffenried Recht. Zum Sprecher der FDP-Liberalen Fraktion, Herrn Noser, möchte ich Folgendes sagen: Sie haben Recht, es besteht ein Unterschied zwischen den Dienstleistungen eines Restaurants und jenen eines Take-away-Ladens: Das Restaurant kommt für die Abfallentsorgung selber auf, während der Take-away-Laden die Abfallentsorgung der öffentlichen Hand übergibt. Das ist der Unterschied! Lautet Ihre Begründung etwa so, dass für diejenigen, die für ihre Tätigkeit bis [PAGE 2128] zum Schluss Verantwortung übernehmen, ein höherer Mehrwertsteuersatz gerechtfertigt sei? Das ist eine unglaublich liberale Grundhaltung!

Es gibt Steuerausfälle, das möchte ich nicht wegdiskutieren; es gibt Steuerausfälle, die unter Umständen kompensiert werden müssen. Aber wir müssen sie kompensieren, indem wir das ganze Mehrwertsteuersystem überprüfen. Ich sage hier einmal mehr: Eine vernünftige und nachvollziehbare Lösung wäre die, zwei Mehrwertsteuersätze zu haben - einen einheitlichen Steuersatz und eine Steuerbefreiung für jene Leistungen, bei denen sie aus sozialpolitischen Gründen gerechtfertigt ist.

Ich bitte Sie, die Initiative zu unterstützen.

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