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Gasche Urs · Nationalrat · 2013-03-14

Gasche Urs · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2013-03-14

Wortprotokoll

Ich begrüsse es, dass das Recht zum Eigenverbrauch im Gesetz verankert wird. Mit meinem Antrag zur Anpassung des Stromversorgungsgesetzes will ich daran und an den zu schaffenden Anreizen nichts ändern. Was ich aber beabsichtige, ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, damit einer drohenden und unerwünschten Entsolidarisierung und Umverteilung bei der Tragung der Netzkosten sachgerecht begegnet werden kann.

Gemäss dem Antrag der Kommission müssen sich Eigenverbraucher nur im Umfang ihres Strombezugs aus dem Netz an dessen Kosten beteiligen. Daran, dass das Netz angepasst, sogar ausgebaut und dauernd bereitgestellt werden muss, um fehlenden eigenen Strom zu ersetzen - z. B. wenn die Sonne nicht scheint -, müssen sie ebenso wenig bezahlen wie dafür, dass das Netz den Überschuss an selber produziertem Strom übernehmen und abführen können muss. Diese Kosten tragen allein diejenigen Stromkonsumentinnen und -konsumenten, die keinen eigenen Strom produzieren. Diese Entsolidarisierung bzw. die daraus resultierende Umverteilung der Kosten, welche vor allem Mieterinnen und Mieter zusätzlich belastet, wird dabei mit dem fortschreitenden Zubau erneuerbarer Energien ein immer grösseres Ausmass annehmen.

Ich habe nun in den Eintretensvoten der Fraktionssprecher gehört, dass man für das Grundanliegen fast ausnahmslos Verständnis hat. Ich danke dafür und erachte dies auch als nötig. Das Gelingen der Umsetzung der Energiestrategie und der Entwicklung der neuen erneuerbaren Energien wird entscheidend davon abhängen, dass die grossen Netzbetreiber mitmachen und ihre Netze den neuen und steigenden Erwartungen anpassen. Das wird nicht gehen, ohne dass sich alle, welche diese Netze brauchen, solidarisch an den Kosten beteiligen.

Deshalb halte ich an meinem Antrag fest. Damit soll der Bundesrat ermächtigt werden, dann einen Netznutzungstarif für den Eigenverbrauch festzulegen, wenn die Gesamtmenge des privilegierten Stromverbrauchs im Verhältnis zur gesamten bezahlten Netznutzung zu einer relevanten Entsolidarisierung führt. Dabei soll er aber auch berücksichtigen, dass keine Fehlanreize zum Nachteil des Eigenverbrauchs entstehen, das heisst, es darf nicht dazu führen, dass die dezentrale Produktion mit Eigenverbrauch teurer zu stehen kommt als der Bezug ab Netz.

Mein Lösungsvorschlag schafft also nur eine Rechtsgrundlage, damit der Bundesrat reagieren kann. Damit kann er nicht zu früh sein; auch in der Ausgestaltung und bezüglich des Zeitpunkts der Inkraftsetzung ist der Bundesrat sehr frei. Sollte die Formulierung trotzdem noch verbesserungsfähig sein, was ich nicht ausschliesse, kann sie der Ständerat noch korrigieren.