Lombardi Filippo · Ständerat · 2012-03-14
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-14
Wortprotokoll
C'è un po' di brusio in aula, vi prego di concentrarvi per questo importante argomento. Wie Sie sich erinnern, hat Ihr Büro mit dieser parlamentarischen Initiative eigentlich zwei Vorlagen eingereicht. Die Vorlage 1 betrifft den Teuerungsausgleich für die Einkommen der Ratsmitglieder, die Vorlage 2 eine Anpassung des Vorsorgesystems der Ratsmitglieder. Der Nationalrat ist uns nicht gefolgt und hat bei diesen beiden Vorlagen Nichteintreten beschlossen, und zwar mit 78 zu 74 Stimmen bei der Vorlage 1 und mit 80 zu 74 Stimmen bei der Vorlage 2.
Die nationalrätliche Debatte und die Abstimmungsergebnisse sind nach Meinung des Büros nicht sehr aussagekräftig. Daher kommt es zu folgendem Schluss: Einerseits möchte das Büro die zwei Vorlagen trennen. Die Vorlage 1 zum Teuerungsausgleich basiert auf einer gesetzlichen Verpflichtung. Wir sind gemäss Parlamentsressourcengesetz verpflichtet, dem Parlament eine Anpassung vorzuschlagen. Das Büro hat hier nur seine Pflicht getan. Es möchte an dieser Vorlage festhalten; ich werde noch darauf zurückkommen.
Hingegen entspricht die Vorlage 2 nicht einer Verpflichtung; die Idee des Büros war es, das System der Vorsorge zu verbessern, indem man anstelle der heutigen Methode mit einer Pauschale eine einkommensabhängige Lösung sucht, wo natürlich diejenigen, die im Parlament mehr leisten und damit mehr Entschädigungen bekommen, auch eine entsprechend bessere Vorsorge haben. Das ist das, was das [PAGE 230] Gesetz für die Wirtschaft allgemein verlangt; die Vorsorge wird dem Einkommen angepasst.
Aber diese Vorlage 2 ist wie gesagt keine Pflicht, sie ist eine Neuheit. Es gab im Nationalrat zwei Arten von Bedenken. Einerseits hatte man Bedenken, dass dieses neue System einen administrativen Mehraufwand verursachen würde, und andererseits, dass es in einer schleichenden Entwicklung vom Milizparlament in Richtung Berufsparlament führen könnte. Das Büro hat Verständnis für die Fragen, die im Nationalrat gestellt wurden. Es möchte diese noch einmal prüfen und sich darüber Gedanken machen; es schlägt deshalb vor, die Vorlage zu sistieren und nach erfolgter Prüfung in der Sommersession noch einmal darüber zu berichten.
Hingegen schlägt das Büro vor, an Vorlage 1 festzuhalten. Wie gesagt, diese Vorlage beruht auf einer gesetzlichen Verpflichtung. Artikel 14 Absatz 2 des Parlamentsressourcengesetzes vom 18. März 1988 verpflichtet das Büro, dem Parlament zu Beginn der Legislaturperiode solche Anpassungen zu unterbreiten. Die nationalrätliche Debatte hat zum Ausdruck gebracht, dass sich dessen nicht alle Kollegen in der anderen Kammer bewusst sind. Im Nationalrat wurden unter anderem drei eigentlich systemfremde Fragen gestellt:
1. Die Frage nach einer automatischen Indexierung: Weshalb macht man das nicht automatisch und nicht mittels einer parlamentarischen Initiative des Büros?
2. Sollte man über eine solche Anpassung nicht am Ende der Legislaturperiode abstimmen, damit das alte Parlament die Rahmenbedingungen für das neue setzt und nicht das neue zu Beginn der Legislaturperiode über seinen Lohn entscheidet?
3. Soll die Steuerbefreiung der Personalkosten, die jetzt auch in den Entschädigungen vorgesehen sind, aufgehoben werden?
Alle drei Fragen sind eigentlich prüfenswert. Aber die Prüfung sollte - das wurde schon von den Berichterstattern im Nationalrat gesagt - allenfalls mittels parlamentarischer Initiativen erfolgen, um das heutige Parlamentsressourcengesetz anzupassen. Solange wir dieses Gesetz haben, müssen wir uns daran halten. Das ist die Grundüberlegung des Büros und der Grund für das Festhalten an dieser Vorlage.
Es gab im Nationalrat noch ein paar Fragen, insbesondere zur Basis, auf der die Teuerung berechnet worden ist. Die Antwort ist klar; sie ist übrigens in unserem Bericht schon enthalten, aber ich möchte sie nochmals geben: Die Anpassungen erfolgen aufgrund des Landesindexes der Konsumentenpreise. Das ist ein Index, der die Jahresdurchschnittswerte aller zwölf Monatsindices des entsprechenden Jahres berücksichtigt. Am Anfang der Legislaturperiode, 2012, wird also der Landesindex der Konsumentenpreise 2011 mit dem Index 2007 verglichen. In diesen vier Jahren betrug die relative Teuerung 3,6 Prozent. Die Entschädigungen, die 2005 angepasst wurden, basierten auf dem Index 2004, und seitdem ist der Landesindex der Konsumentenpreise um 6,7 Prozent gestiegen. Und es gibt auch noch ältere Beträge, die auch angepasst werden. Sie sind letztmals 2001 angepasst worden, basierend auf dem Index 2000, und seitdem beträgt die Teuerung 10 Prozent. Das ist die Grundlage, auf der wir den Teuerungsausgleich berechnet haben. Wie gesagt, das Büro ist absolut der Meinung, dass diese Indexierung Sinn macht. Die Teuerung soll übrigens nicht jährlich ausgeglichen werden, und auch nicht rückwirkend, sondern jeweils nach vier Jahren. Damit ist der Teuerungsausgleich sowieso etwas weniger hoch als im Falle einer automatischen jährlichen Indexierung.
Die Beiträge an die Fraktionen, die 2010 eingeführt worden sind - seitdem hat der Index nur um 1,7 Prozent zugenommen -, werden gemäss unserem Vorschlag nicht angepasst. Sie bleiben gleich, wie sie 2010 eingeführt worden sind.
Das sind die Überlegungen des Büros. Wir schlagen Ihnen vor, festzuhalten und auf die Vorlage 1 einzutreten. Diese Verordnung basiert auf einer gesetzlichen Verpflichtung. Möchte man das Gesetz ändern, müsste man das über eine parlamentarische Initiative eines Ratsmitgliedes oder einer Fraktion tun. Solange aber das Gesetz so ist, ist das Büro nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, die Verordnung umzusetzen.
Die Vorlage 2 wird jedoch, wie gesagt, sistiert und nochmals geprüft, weil sie einen Systemwechsel mit sich bringt.