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Bischof Pirmin · Ständerat · 2012-03-14

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-14

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, in dieser Sache der Minderheit zu folgen, die soeben vom Minderheitssprecher, Kollege Schmid, vertreten worden ist. Es hat zweimal eine Verwirrung darüber gegeben, wer bei der Mehrheit und wer bei der Minderheit ist. Kollege Schmid hat die Minderheit [PAGE 224] vertreten, und ich vertrete auch die Minderheit, obwohl ich bei der Minderheit nicht aufgeführt bin, weil ich an der betreffenden Kommissionssitzung leider gefehlt habe.

Die Ausgangslage klingt kompliziert, sie ist es aber eigentlich nicht. Der Antrag, der in der Kommission eingebracht worden ist und dort eine knappe Mehrheit gefunden hat, ist ein Antrag, dessen Ziel nicht erreicht werden wird. Der Minderheitssprecher hat das vorhin richtig gesagt. Die unabhängigen Industriepatentanwälte, die eigentlich die Idee zu diesem Antrag eingebracht haben, erreichen ihr Ziel nicht, weil sich für die unabhängigen Industriepatentanwälte nichts ändert. Sollte mit dem Antrag, der auch von Vertretern der Pharmaindustrie unterstützt wird, gemeint sein - das ergibt sich eigentlich aus Kollege Janiaks Begründung des Antrages in der Kommission -, dass die Anwendbarkeit z. B. des Anwaltsgeheimnisses auf nichtunabhängige, also auf angestellte Anwältinnen und Anwälte, auf in einem Betrieb angestellte Juristinnen und Juristen ausgedehnt werden soll, dann geht er weit über das hinaus, was die vorliegende Gesetzesanpassung möchte.

Die vorliegende Gesetzesanpassung möchte die verschiedenen Verfahrensordnungen für die betreffenden Verwaltungsgerichte vereinheitlichen, wie die Frau Bundesrätin vorhin beim Eintreten beschrieben hat, möchte aber nicht einfach anwaltsrechtliche Bestimmungen auf andere Berufsgattungen ausdehnen. Man könnte in guten Treuen überlegen, ob man anwaltliche Rechte und Pflichten auf Notare, auf Geistliche, auf Hebammen und auf ähnliche Berufsgruppen ausdehnen will, die auch personennahen Tätigkeiten nachgehen, die vielleicht geheimnisbedürftig sind.

Es geht hier nur um das Anwaltsgeheimnis im engeren Sinne, und deshalb geht es nur um die unabhängigen, nichtangestellten Industriepatentanwältinnen und -anwälte. Da schaffen nur der Bundesrat und die Minderheit Klarheit. Ich bitte Sie deshalb, hier der Minderheit zu folgen.