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Girod Bastien · Nationalrat · 2012-03-01

Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-03-01

Wortprotokoll

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie schlägt Ihnen mit dieser Motion vor, dass der Bund zusammen mit den Kantonen in einer Positivplanung die geeigneten Windenergie-Standorte festlegt, dass das Bewilligungsverfahren vereinfacht wird und Standorte, die sich im Waldgebiet befinden, als standortgebunden gelten und entsprechend für die Nutzung der Windenergie zugelassen werden können. Die ursprüngliche Hauptmotivation für diese Motion war die Möglichkeit der Zulassung solcher Standorte im Waldgebiet, denn hier besteht ein beträchtliches Potenzial für die Gewinnung von Windenergie.

Erlauben Sie mir ganz kurz eine allgemeine Ausführung zum Potenzial der Windenergie. Ich verweise auf die kostendeckende Einspeisevergütung und die entsprechende Warteliste, wie sie der Kommission und wie sie auch öffentlich vorliegt: Da sieht man, dass bei den bereits geförderten Projekten der Anteil der Windenergie mit 4 Prozent sehr klein ist. Wenn man aber die Projekte in Projektierung anschaut, sieht man, dass dort die Windenergie 50 Prozent der voraussichtlichen Jahresproduktion der Projekte umfasst. Auch auf der Warteliste machen die Projekte der Windenergie 50 Prozent aus. Wenn man also das ganze Volumen der Projekte betreffend kostendeckende Einspeisevergütung nimmt, die wir fördern, sind ein Drittel davon Windprojekte. Mit diesem Drittel könnte man eines der alten AKW ersetzen. Die Windenergie hat also ein beträchtliches Potenzial; das Problem ist, dass viele Projekte bei der Umsetzung Mühe haben.

Wie ich angetönt habe, geht es mit der Motion vor allem darum, die Standorte im Wald zuzulassen. Der Bund hat ein Windkonzept Schweiz erstellt. Dort steht zu den potenziellen Standorten geschrieben, dass Standorte in geschlossenem Wald ausgeschlossen sind und dass der Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter beträgt. Bis jetzt ist das eine weisse, nichterschliessbare Zone für die Windenergie. Das wollen wir mit dieser Motion ändern. Wir wollen, dass das auch betrachtet wird. Ein Waldstandort hat gewisse Nachteile in Bezug auf die Windgeschwindigkeit, was man mit höheren Anlagen ausgleichen muss. Der Vorteil ist aber, dass gewisse andere Konflikte, zum Beispiel mit der Bevölkerung, reduziert werden können, wenn wir die Projekte näher beim Wald oder im Wald realisieren können. Es ist deshalb sinnvoll, wenn man dieser Motion zustimmt; die Motion wurde in der Kommission mit 14 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen unterstützt.

Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion, wie ich gesehen habe. Aber das Anliegen stellt er grundsätzlich nicht infrage. Es besteht aber eine Differenz, inwiefern innerhalb der Zone, die der Kanton festlegt und die als geeignet gilt, noch einmal eine Standortprüfung gemacht werden muss. Es ist jetzt nicht explizit gemeint, dass man das nicht mehr macht. Wichtig ist einfach, dass dann nicht mehr infrage gestellt werden kann, dass in diesem Gebiet solche Anlagen erstellt werden. Wenn man die Antwort des Bundesrates liest, sieht man auch, dass die verlangte Vereinfachung des Verfahrens durchaus noch gewisse Möglichkeiten eröffnet: Die verschiedenen Prüfungen, die aufgeführt sind, können sicher auch noch vereinfacht werden.

Deshalb bitte ich Sie, die Motion entsprechend der Kommissionsmehrheit anzunehmen.