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Bäumle Martin · Nationalrat · 2012-03-01

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-03-01

Wortprotokoll

Ich kann mich zum Glück relativ kurz fassen. Ich wiederhole: Es handelt sich um das Kernstück des Gegenvorschlages zur Landschafts-Initiative, den wir heute legiferieren. Das Ziel muss eine glaubwürdige Legiferierung sein, um auch den Initianten eine Möglichkeit zu geben, die Initiative zurückzuziehen.

Weiter kann ich mich in allen wesentlichen Punkten den Aussagen der Frau Bundesrätin anschliessen. Ich erwähne hier insbesondere die Frage der Verfassungsmässigkeit, die sie erläutert hat, und die Frage des Steueraufschubs bzw. der Abgabebefreiung, die Sache der Kantone bleiben soll. Was ihre Aussagen zu den Minderheitsanträgen, insbesondere zum Minderheitsantrag I, und zu den beiden Einzelanträgen Hausammann betrifft, haben wir auch in der Kommission die Diskussion genau so geführt und dann so entschieden, auch was ihre Aussagen zu Absatz 1bis und dem Wort "dauerhaft" betrifft.

Ich möchte nur noch eine Ergänzung anbringen: Wir haben in diesem Artikel noch eine zweite leichte Erweiterung vorgenommen, und zwar in Absatz 1ter. Hier haben wir die Zusätze zur Verwendung der Ausgleichserträge ergänzt, nämlich einerseits um den Verweis auf Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a: Hier geht es um den Erhalt des Kulturlandes, also um ein klares Entgegenkommen gegenüber der Landwirtschaft. Andererseits haben wir die Zusätze um den Verweis auf Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe abis ergänzt: Dort geht es um die bessere Nutzung der brachliegenden oder ungenutzten Flächen in bestehenden Bauzonen mit dem Ziel einer Verdichtung nach innen. Diese kleine Ergänzung haben wir in Abweichung vom Ständerat ebenfalls noch vorgenommen.

Abschliessend halte ich fest, dass diese Vorlage zusammen mit den Kantonen entwickelt wurde. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz steht geschlossen hinter diesem Instrument. Sie wissen, dass Sie in der Raumplanung nicht gegen die Kantone legiferieren können. Das heisst: Wenn Sie diesen Antrag der Mehrheit ablehnen, legiferieren Sie gegen den Willen der Kantone, und das ist eigentlich immer eines der schlagenden Argumente in der Raumplanung.

Ihre Kommission lehnte die Anträge der jetzigen Minderheit I (Wasserfallen) mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen und der jetzigen Minderheit II (Killer Hans) mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Sie beantragt Ihnen, dem Ständerat und der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz zu folgen, um in der Raumplanung einen grossen Schritt vorwärtszukommen.