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Flach Beat · Nationalrat · 2012-03-01

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2012-03-01

Wortprotokoll

Ich wollte dieses Referat eigentlich damit beginnen, dass wir jetzt zum Filetstück kommen. Aber ich werde dieses Wort nicht mehr verwenden, sondern ich verwende gern die Bezeichnung, die Herr Wasserfallen vorhin gebraucht hat, nämlich die "eierlegende Wollmilchsau". Herr Wasserfallen, das hier, das ist sie. Sie haben sie vorhin gesucht.

Die Raumplanung in der Schweiz - darum beneidet man uns im Ausland - hat eine ganz grosse Schwäche. Sie hat zwar viele Instrumente und viele Möglichkeiten, etwas zu bewegen, Gutes zu bewegen und die Entwicklung in die richtige Richtung zu bringen, sie hat aber seit zwanzig Jahren das Hemmnis, kein Geld zu haben. Sie hat kein Geld, um etwas zu bewegen, das sie selbst eigentlich bewegen sollte oder das sie dadurch bewegt, dass sie beispielsweise, wie es hier in Artikel 5 der Fall ist, Einzonungen vornimmt. Davon profitieren etwa 4 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz. Die anderen 96 Prozent der Bevölkerung, das Gemeinwesen, beispielsweise die Gemeinden, geben diesen 4 Prozent die Möglichkeit, z. B. auf Kulturland, das 11 Franken kostet, etwas zu bauen oder dieses Land dann später auch zu verkaufen - nicht mehr für 11 Franken, sondern z. B. für 1000 Franken.

Dieser Mehrwertausgleich ist keine Strafe. Dieser Mehrwertausgleich ist nichts anderes als eine Möglichkeit, die wir schon vor zwanzig Jahren ins Auge gefasst haben, um beispielsweise Auszonungen zu finanzieren.

Ein wichtiger Punkt hier beim Antrag der Mehrheit ist, dass - entgegen den ersten Bestrebungen - dieser Mehrwertausgleich nicht sofort anfällt, obwohl das ja möglich wäre. Wir haben in der Schweiz den Grundsatz, dass wir beispielsweise die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vornehmen. Wir fragen dort auch nicht danach, ob jemand das Geld schon bekommen hat oder nicht. Aber das ist ein wichtiger Punkt. In diesem Bereich ist man auch den Gegnern einer Mehrwertabschöpfung deutlich entgegengekommen.

Weiter hat die Mehrheit hier, bei Absatz 1bis, den Begriff der "dauerhaft einer Bauzone zugewiesenen Böden" eingeführt. Auch das ist meines Erachtens ein wichtiger Punkt, den die Grünliberalen unterstützen. Denn nicht jeder Entzug von Kulturland zur ordentlichen Nutzung ist dauerhaft. Denken Sie beispielsweise an eine Kiesgrube, die in zwanzig oder dreissig Jahren wieder renaturiert wird. Da passiert, raumplanerisch gesehen, von den Auswirkungen auf das Landschaftsbild her etwas ganz anderes, als wenn Sie eine neue Tankstelle mit Tankstellenshop auf der grünen Wiese planen. Ich bitte Sie daher, hier bei Artikel 5, der wirklich wichtig ist, der "eierlegenden Wollmilchsau" zuzustimmen.

Die Minderheit I (Wasserfallen) fördert eigentlich genau die Hortung des Baulandes, die wir nicht mehr wollen. Sie macht eigentlich nichts anderes als das weiterführen, was jetzt zwanzig Jahre lang dazu geführt hat, dass wir zersiedeln. Herr Wasserfallen hat ausgeführt, es könne ja nicht sein, dass Gemeinden nicht mehr einzonen dürften, die Städte dann aber einzonen könnten. Sie können das in der Gemeinde weiterhin machen, wenn Sie den Planungshorizont einhalten und wenn die Leute auch bereit sind, vom Planungsmehrwert, den sie geschenkt bekommen, einen kleinen Teil abzugeben.

Der Antrag der Minderheit II (Killer Hans) geht zurück auf die Achtzigerjahre, atmet den Geist des dezentralen Zentralismus. An dem sind wir gescheitert. Ich glaube, wir müssen jetzt wirklich einen Schritt weiter gehen.

Ich spreche gleich noch zum Einzelantrag Hausammann. Herr Hausammann stellt den Antrag, nicht nur dauerhaft einer Bauzone zugewiesene Böden, sondern auch Umzonungen von bereits der Bauzone zugewiesenen Böden der Mehrwertabschöpfung zu unterstellen. Ich würde das begrüssen, wenn es nicht ein völliger Paradigmenwechsel wäre. Wir sprechen hier von Bauzonen und Nichtbauzonen. Bei diesem Antrag geht es um Bauzonen, die bereits einer rechtmässigen Bebauung zugewiesen sind. Wir können hier keinen Unterschied zu Gewerbe- oder Industriezonen machen. Das Gewerbe gehört übrigens nicht in die Landwirtschaftszone, sondern in eine Gewerbezone.

Ich bitte Sie daher, auch den Einzelantrag abzulehnen und hier der Mehrheit zu folgen.

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