Rösti Albert · Nationalrat · 2012-03-01
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-01
Wortprotokoll
Meine Minderheit begrüsst die vorgesehene Flexibilisierung, sie möchte aber noch einen kleinen, bescheidenen Schritt weiter gehen. Für die Flexibilisierung soll erstens nicht zwischen Gebieten "mit zunehmender Waldfläche" und anderen Gebieten unterschieden werden. Zweitens soll kein Ausgleich für die Rodung notwendig sein, wenn anstelle der Ersatzaufforstung landwirtschaftliches Kulturland erhalten werden kann; es soll also nicht ein Ersatz auf landwirtschaftlichem Kulturland geleistet werden müssen. Ich denke, diese Formulierung sollte klar sein.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass auch mit diesem Minderheitsantrag die Waldfläche weiterhin absolut geschützt bleibt. Ob Sie dem Antrag der Mehrheit oder dem Antrag der Minderheit zustimmen - ich wiederhole die Aussage meiner Vorredner: Das Rodungsverbot bleibt erhalten. Nur bei Standortgebundenheit kann überhaupt gerodet werden; das wird sehr streng gehandhabt.
Selbstverständlich ist denn auch für die Minderheit der Wald ein sehr wichtiges und schützenswertes Gut. Es geht lediglich um die Frage, ob nach bescheidenen, kleinen Rodungen eine gleiche Fläche andernorts aufgeforstet werden muss.
Die Minderheit will nun, dass in allen Regionen auf eine Ersatzaufforstung verzichtet werden kann, wenn damit landwirtschaftliches Kulturland erhalten wird oder ökologisch wertvolle Gebiete geschont werden. Wenn die Flexibilisierung tatsächlich zum Erhalt von landwirtschaftlichem Kulturland beitragen soll, wie dies die Zielsetzung der Vorlage ist, muss gerade auch in jenen Regionen, in denen der Wald nicht wächst, auf Ersatzaufforstungen verzichtet werden können, da in den gleichen Regionen die besten Landwirtschaftsflächen, Kulturflächen und Fruchtfolgeflächen liegen. Natürlich geht es hier nicht um eine einfache Güterabwägung zwischen wald- und landwirtschaftlichem Kulturland. In Anbetracht der Tatsache, dass das Rodungsverbot, wie erwähnt, bestehen bleibt, ist die Lockerung aber aus Sicht der Minderheit vertretbar.
Die Erhaltung der nationalen Gesamtfläche des Waldes wird dabei nicht im Geringsten infrage gestellt oder tangiert. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der folgenden Zahlen: Die Waldfläche der Schweiz ist seit 1870 um über 50 Prozent gewachsen; sie wächst jährlich um weitere 0,5 Prozent. In den letzten Jahren wurden demgegenüber pro Jahr lediglich 0,01 Prozent Wald gerodet. Wenn nun bei einem Teil dieser 0,01 Prozent auf eine Ersatzaufforstung verzichtet wird - ob mit Zuwachs oder ohne Zuwachs -, bleibt also netto ein deutliches Waldwachstum bestehen.
Ich bitte Sie deshalb, auch im Interesse der Erhaltung des Kulturlands, dieser Flexibilisierung zuzustimmen.