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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2012-03-01

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-01

Wortprotokoll

Das Waldgesetz hat unter anderem zum Ziel, den Wald in seiner Fläche zu erhalten. Diese Politik bleibt mit der heute beantragten Änderung des Waldgesetzes unverändert. Die Flexibilisierung der Waldflächenpolitik hat zum Ziel, dass in Gebieten mit einer Zunahme der Waldfläche eine Flexibilisierung der Pflicht zum Rodungsersatz geschaffen wird. Die SP-Fraktion unterstützt diese Gesetzesänderung und tritt auf die Vorlage aus folgenden drei grundsätzlichen Gründen ein:

1. Es ist sinnvoll, eine unerwünschte Waldflächenzunahme einschränken zu können - insbesondere dann, wenn es bei dieser Flächenzunahme zu Konflikten mit landwirtschaftlichen Vorrangflächen oder ökologisch wertvollen Gebieten kommt.

2. Bei dieser strategisch neuen Ausrichtung der Waldflächenpolitik wird am wichtigen Rodungsverbot und an der Möglichkeit, Ausnahmen zu bewilligen, festgehalten.

3. In dieser Gesetzesrevision wird demnach nur die Pflicht zum Realersatz von ausnahmsweise bewilligten Rodungen flexibilisiert. Diese Flexibilisierung des Rodungsersatzes wird in Artikel 7 geregelt. Die Kommissionsberichterstatter haben schon angedeutet, worin die Lösung besteht, und werden diese noch weiter darlegen.

Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen, der Mehrheit zu folgen.

Im Zusammenhang mit diesem Artikel zum Rodungsersatz haben wir auch ausführlich über die Möglichkeiten zur Nutzung von erneuerbaren Energien im Wald gesprochen. Insbesondere wurde die Frage gestellt, ob Windenergieanlagen bereits heute unter dem bestehenden Waldgesetz erstellt werden könnten. Diese Frage ist bejaht worden. Eine hierzu notwendige Rodung würde aber zu einer entsprechenden Realersatzforderung führen. In Gebieten mit wachsenden Waldflächen wäre gemäss der Gesetzesanpassung eine Flexibilisierung des Realersatzes die Folge.

Die Kommission geht nun noch weiter und hat den Verzicht auf den Rodungsersatz generell ins Gesetz aufgenommen, wenn im Wald erneuerbare Energie genutzt werden soll. Kollege Binder will mit seinem Einzelantrag diese Bestimmung wieder streichen. Wir von der SP-Fraktion widersetzen uns dem nicht, empfehlen Ihnen aber die nachfolgende Motion der UREK-NR 12.3008 zur Annahme. Mit dem geltenden Gesetz und der nun zu beschliessenden Flexibilisierung beim Realersatz ist Windenergienutzung gut mit standortgebundenen Produktionsanlagen im Wald möglich.