Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-03-01
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-03-01
Wortprotokoll
Ich bitte Sie auch, bei Artikel 7 der Mehrheit zu folgen. Die ständerätliche Version hat die Schwäche, dass sie sich vor allem auf die Gebiete mit zunehmenden Waldflächen konzentriert. Eine Umsetzung dieses Ansatzes wäre im Mittelland praktisch nicht möglich; da braucht man eine gewisse Flexibilisierung. Die Mehrheit Ihrer Kommission hat daher einen gangbaren Weg gefunden: Mit Litera b liegt eben auch für die Gebiete, in denen die Waldfläche nicht zunimmt, eine Lösung vor, die auch mit dem Schutz des Waldgebietes, wie er in Artikel 1 festgehalten ist, vereinbar ist.
Die Version der Minderheit Rösti hat die Schwäche, dass sie den Rodungsersatz quasi mit dem Ersatz durch landwirtschaftliches Kulturland gleichsetzt. Aus Sicht eines Bauern kann ich das nachvollziehen, aber aufgrund der in Artikel 1 des Waldgesetzes festgelegten Bedingung, dass der Wald nicht nur in seiner Fläche, sondern auch in seiner räumlichen Verteilung erhalten werden muss, ist dies kein gangbarer Ansatz; eine Waldflächenreduktion wäre zweifelsfrei die Folge. Gerade auch im Hinblick darauf, dass wir mit Fruchtfolgeflächen vor allem qualitativ hochwertiges Kulturland erhalten wollen, ist dies auch aus agrarischer Sicht der falsche Ansatz; mit den neuen Direktzahlungen kommen wir hier eher zum Ziel.
Was schliesslich den Antrag der Minderheit Grunder zur Frist betrifft: Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass es schon schwierig ist, 30 Jahre überblicken und die notwendigen administrativen Abklärungen treffen zu können. Wenn Sie die Frist auf 40 Jahre ausdehnen wollen, so müssten Sie ja die Beurteilung 40 Jahre zurück vornehmen können und all diese Arbeit auf sich nehmen; Sie müssten prüfen, wo jetzt die eingewachsenen Flächen liegen usw. Das scheint uns auch wieder in Bezug auf die Umsetzung der Forderung nach dem Rodungsersatz mit einem grossen Aufwand verbunden zu sein. Die Fachkräfte meinen, auch im Berggebiet sei die Frist von 30 Jahren wohl rechtsgenüglich.
Zum Einzelantrag Binder habe ich mich schon geäussert. Ich glaube, es macht wirklich Sinn, im Lichte der verschiedenen Vorstösse genau zu eruieren, wo man auch im Bereich des Walds in guten Treuen Anlagen für erneuerbare Energien errichten kann. Es kann in eine Richtung gehen, wie sie Ihre Kommission vorgesehen hat. Es ist aber im Moment einfach noch zu gefährlich, die Priorität in dieser Absolutheit auf die Energiegewinnung zu setzen. Erlauben Sie uns, in Berücksichtigung der Interessen des Forsts diese Situation noch genauer zu analysieren.