Lexipedia

Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-05-31

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-05-31

Wortprotokoll

Ich bin erstaunt über diese Skepsis gegenüber dieser Konvention des Europarates. Einerseits ist es tatsächlich so, dass der Europarat die Schweiz ab und zu kritisiert; und ausgerechnet hier, in einem Bereich, wo die Schweiz Pionierin ist, vorbildlich ist, wo viele unserer Instrumente in diese Konvention Eingang gefunden haben, wollen Sie nicht ratifizieren?

Es wurde dargelegt, das sei gegen die Kantone. Aber es haben alle Kantone bis auf einen ihr Einverständnis zu dieser Ratifizierung gegeben. Offenbar ist die Beurteilung durch die Kantone eine andere als die, die von der SVP vorgenommen wird. In der Vernehmlassung wurde ja breit die Meinung zu dieser Vorlage eingeholt, und 83 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmer haben diese Konvention als unbedenklich, als richtig eingeordnet. Der Ständerat hat ebenfalls mit klarem Mehr zugestimmt.

Diese Konvention des Europarates hat lediglich programmatischen Charakter. Sie enthält keine direkt anwendbaren Bestimmungen, sie enthält keine direkt anwendbaren Verpflichtungen. 36 Mitglieder des Europarates haben in den letzten acht Jahren diese Konvention ratifiziert. Die Schweiz, obwohl sie an der Ausarbeitung massgeblich beteiligt war, ist da von allen Mitgliedern des Europarates am Ende der Reihe derjenigen, die den Ratifikationsprozess durchführen. Diese Konvention sieht keine einklagbaren Verpflichtungen und keine einklagbaren Rechte vor. Es sind Ausführungsprotokolle vorgesehen, aber die inhaltliche Umsetzung der Konvention obliegt voll und ganz den Vertragsstaaten. Sie schränkt die Souveränität der Schweiz somit in keinster Weise ein. Es erfolgt lediglich eine Berichterstattung jedes Mitgliedstaates, der diese Konvention ratifiziert hat, und damit hat es sich. Zudem kann sie mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, falls sich Befürchtungen, wie sie etwa der Kommissionssprecher an die Wand gemalt hat, irgendwann bewahrheiten sollten, was wir nicht glauben, weil dafür schlichtweg die rechtliche Basis fehlt.

Die Schweiz steht in vielen Bereichen unter internationalem Druck. Es gibt aber auch Bereiche, in denen wir vorbildlich dastehen und in denen der Bundesrat unser Land international zu positionieren versucht - als Land, das seine Schulden im Griff hat; als Land, das eine tiefe Arbeitslosigkeit hat; als Land, das Innovations-Europameister ist; als Land, das bei der Wettbewerbsfähigkeit Weltmeister ist; als Land mit einem Leistungsausweis punkto Nachhaltigkeit und Landschaft. In Bereichen, in denen wir uns international positionieren können, wollen Sie jetzt sagen: "Das brauchen wir alles nicht; uns genügt unsere Innensicht auf das, was wir tun." Das ist falsch verstandene Politik. Wir brauchen internationale Visibilität. Seien Sie doch einmal stolz auf dieses Land. Es gibt Bereiche, in denen es weit überdurchschnittliche Leistungen erbringt; andere Staaten können da von der Schweiz lernen.

Unsere Bevölkerung hat die Bedeutung der Landschaft seit Langem erkannt und unterstützt solche Vorlagen regelmässig. Die Landwirte sorgen sich über den Kulturlandverlust; der Tourismus weiss, dass die Landschaft ein harter Wirtschaftsfaktor und ein nichterneuerbares Kapital ist. In Standortrankings, auch solchen von Kantonen, Städten und Gemeinden, sind die Landschaft und die Lebensqualität immer wichtige Faktoren; sie steigern die Attraktivität und führen zum Zuzug von Unternehmen und Menschen.

Dem Europarat ist es mit der Landschaftskonvention gelungen, ein modernes, für die Umweltpolitik zukunftsweisendes Instrument zu schaffen - ein Instrument, das gerade nicht den Schutz, sondern das Bewusstsein für die Werte der Landschaft ins Zentrum stellt. Denken Sie an die Art und Weise, wie etwa in der Westschweiz Weinbau betrieben wird. Das wurde mit dem Lavaux als Kulturgut von globaler Bedeutung anerkannt. Selbstverständlich schreiben sich dann alle gerne diese internationalen Labels und die globale Bedeutung auf die Fahne. Denken Sie an die Unesco-Biosphärenreservate, wo dann genau gleich mit der internationalen Bedeutung dieser Regionen geworben wird, wo niemand von Einschränkungen und irgendwelchen negativen Implikationen spricht, sondern wo diese Bezeichnung dann als Marketinginstrument für unsere Regionen verwendet wird.

Die Landschaftskonvention ist eine föderalistische Konvention, weil sie die regionale Dimension von Landschaft anerkennt, weil sie konsequent den Grundsätzen der Subsidiarität und der Partizipation der Bevölkerung nachlebt. Nochmals: Die Konvention schafft weder neues Recht noch eigene Vollzugsstrukturen.

Ihre Kommission befürchtet ja, es könnte vielleicht ein Ungleichgewicht zwischen Schutz und Nutzen geben. Bedenken Sie hierzu einfach, dass wir nicht mehr sehr viel weiter kommen werden, wenn Ihre politische Meinungsbildung von Befürchtungen wie der Frage "Was würde passieren, wenn ...?" geprägt ist.

Die Autoren der Konvention haben deshalb, weil sie wussten, dass es diese Diskussion in vielen Staaten geben würde, das Ziel eines ausgewogenen Verhältnisses der drei Säulen der Nachhaltigkeit bereits im Ingress der Konvention prominent verankert. Wir wollen keinen abgehobenen Käseglockenschutz für unsere Landschaften, sondern wir wollen einen Rahmen für unsere Landschaften, der den Bedürfnissen der jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohner Rechnung trägt und diesen eine Identität und Zukunftsperspektiven gibt. Die Konvention ist das Modell eines fortschrittlichen, innovativen, umweltpolitischen Instruments und stärkt deshalb eine unserer wichtigsten Ressourcen, nämlich eben die Landschaften.

Ich bitte Sie daher, der Genehmigung dieser Konvention und damit der Minderheit, dem Ständerat, den Kantonen und dem Bundesrat zuzustimmen.