preparatory:AB 139600
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2012-05-31
Wortprotokoll
Ich habe ja bereits einmal begonnen, zu diesem Artikel zu sprechen. Jetzt werde ich mein Votum weiterführen und dann abschliessen. Es geht um das Schutzhelmobligatorium für Radfahrer. Für uns, für die CVP/EVP-Fraktion, gibt es folgende Gründe, die dafür sprechen - die ersten zwei erwähne ich in gekürzter Form, weil ich sie bereits einmal erläutert habe -:
1. Es geht um die Sicherheit der Kinder. Kinder haben Anrecht auf Schutz, und wir müssen diesen sicherstellen. Das Tragen eines Helms ist die wirksamste Einzelmassnahme, die Zahl der Schädel-Hirn-Traumen und der sich daraus ergebenden Todesfälle zu senken.
2. Ein Schutzhelmobligatorium entlastet die verantwortungsbewussten Eltern. Sie müssen die Kinder nicht von der Notwendigkeit des Helms überzeugen - alle Kinder tragen einen Helm.
3. Das Argument, dass Kinder weniger Rad fahren würden, wenn sie einen Helm tragen müssten, taugt nicht. Wenn sie bereits beim Erlernen des Radfahrens einen Helm tragen müssen, wird dies für sie ganz normal. Sie gewöhnen sich daran, wie dies auch bei vielen anderen erzieherischen Massnahmen der Fall ist. Ich sehe dies bei meinem zweijährigen Sohn. Mit ihm habe ich andere Diskussionen: Er will den Helm nach dem Velofahren nicht abnehmen.
4. Kinder überschätzen sich gerne. Nicht alle können den Verkehr in seiner ganzen Komplexität gleich gut erfassen. So ist die Wahrscheinlichkeit einer schweren Verletzung bei einem Unfall leider grösser. Erleidet ein Kind eine Kopfverletzung, so können die Folgen für die Betroffenen sowie für ihr Umfeld einschneidend und irreversibel sein.
5. Auch die Autofahrer dürfen in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden, werden sie doch von der Schuld an einem Unfall nicht leichtfertig befreit. Oft wird über diesen Punkt gestritten. Auch wenn die Schuld bei einem Unfall unbestrittenermassen nicht beim Autofahrer liegt: Ein tödlicher Unfall oder ein Unfall mit einem schwerverletzten Kind muss erst noch verkraftet werden. Das schlechte Gewissen verschwindet nicht so schnell. Jeglicher Schutz des Kindes ist auch ein Schutz des Autofahrers.
6. Etwas zu den Kosten: Die Zahl der Velounfälle und die damit verbundenen direkten und indirekten Kosten werden stets unterschätzt. Velounfälle werden in der Schweiz auch nicht systematisch erfasst. Zu den direkten Kosten: Diese werden von uns allen solidarisch über die Krankenkassenprämien bezahlt.
Die Lösung von Bundesrat und Ständerat wird auch von der Beratungsstelle für Unfallverhütung, vom Automobilclub der Schweiz, von der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, von der Schweizerischen Gesellschaft für Kinderchirurgie und von der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie unterstützt. Es geht hier nicht um eine Schikane, sondern um den Schutz der kleinsten und schwächsten Verkehrsteilnehmer. Jedes Kind hat ein Anrecht, vor Gefahren geschützt zu werden.
Unterstützen Sie darum den Antrag der Kommissionsminderheit mit Ständerat und Bundesrat.