Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2012-05-31
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-31
Wortprotokoll
In der Differenzbereinigung zu Via sicura sind zurzeit noch zwei Regelungen für Radfahrerinnen und Radfahrer umstritten. Dabei geht es um den Punkt Mindestalter, über den wir jetzt diskutiert haben, und danach kommt noch die Helmtragpflicht zur Diskussion.
Während Bundesrat und Nationalrat für das Radfahren kein Mindestalter festlegen wollten, schlug der Ständerat letzten Sommer eine sehr komplizierte Regelung mit vielen Ausnahmen vor. In der Frühjahrssession hat der Ständerat diese Regelung verschlankt und präzisiert. Artikel 19 Absatz 1 in der neuen Version des Ständerates lautet: "Kinder dürfen vor dem vollendeten 6. Altersjahr auf Hauptstrassen und verkehrsreichen Strassen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person Rad fahren."
Die Mehrheit der KVF-NR beantragt Ihnen, nur die Hauptstrassen zu nennen und die Erwähnung der verkehrsreichen Strassen zu streichen. Die Version der Mehrheit der KVF-NR stellt eine gute Regelung dar, welche folgende Vorteile aufweist: Sie ist einfach und klar und kann somit von Polizeiorganen und Ausbildnern gut kommuniziert werden. Sie weist Eltern, Erziehungsberechtigte und weitere Begleitpersonen klar darauf hin, die Kinder nicht zu früh unbegleitet den oft sehr anspruchsvollen Verkehrssituationen auszusetzen.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.