Binder Max · Nationalrat · 2012-05-31
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-05-31
Wortprotokoll
Hier geht es um den Entscheid des Nationalrates vom 20. Dezember 2011 zu Artikel 55 Absatz 6 und in Konsequenz davon zu vier weiteren Artikeln.
Der Nationalrat hat am 20. Dezember 2011 hier aus unserer Sicht richtigerweise beschlossen, beim geltenden Recht zu bleiben. Das heisst, dass nur die Blutalkoholkonzentration und nicht neu auch die Atemalkoholkonzentration zur Beurteilung der Fahrunfähigkeit oder allenfalls der Fahrfähigkeit beigezogen wird. Damit sagen wir Ja zu einem sicheren Verfahren, das sich in der Schweiz in der Vergangenheit bis zum heutigen Tag bewährt hat. Auch vor Gericht ist es kaum möglich, erfolgreich einen festgestellten Blutalkoholwert anzugreifen; wesentlich unsicherer sind da der Atemalkoholtest respektive dessen ermittelten Werte.
Die SVP-Fraktion unterstützt bei Artikel 55 Absatz 6 die Mehrheit, die beim geltenden Recht bleiben will, und verzichtet auf den Atemalkoholtest. Wenn das, wie ich nun höre, in vielen Staaten anders gemacht wird, heisst das [PAGE 773] nicht, dass wir ein bewährtes System über Bord werfen müssen. Nur wegen mehr Effizienz bzw. Vereinfachung der Polizeiarbeit sind wir nicht bereit, gleichzeitig mehr Unsicherheit beim Ergebnis in Kauf zu nehmen. Wenn hier gesagt wird, Drogen könnten beim Blutalkoholtest auch mit einbezogen werden, stimmt das, beim Atemalkoholtest kann man das jedoch nicht machen, obwohl ich natürlich auch weiss, dass Blut nicht einfach generell auch auf Drogen untersucht werden kann, sondern nur bei Verdacht. Das ist für mich eigentlich völlig klar. Des Weiteren ist auch zu sagen, dass die Verkehrspolizeien die Mehrheit unterstützen und auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren beim geltenden Recht bleiben will.
Wenn Sie also die Sicherheit höher bewerten als eine allenfalls einfachere Polizeiarbeit, müssen Sie hier der Mehrheit folgen. Die SVP-Fraktion wird hier der Mehrheit folgen.