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Stöckli Hans · Ständerat · 2011-12-15

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-15

Wortprotokoll

Ich unterstütze voll die jetzt vorliegende Lösung. Sie ist in allen Teilen ausgeglichen und klug und lässt den Kantonen den nötigen Spielraum.

In Artikel 1 wird zu Recht erwähnt, dass nebst dem Bund und den Kantonen auch die Gemeinden mit in das ganze Regelwerk einbezogen werden müssen, weil eben die Planungsträger häufig die Kommunen sind. Dementsprechend ist es richtig, dass dieser Satz in Artikel 1 Absatz 1 steht, in dem die Gemeinden erwähnt werden. Wie Sie ausgeführt haben, sind es häufig die Gemeinden, welche die Entschädigung bei Auszonungen übernehmen und auch die Entschädigungen bei den Infrastrukturverträgen bezahlen müssen.

Die alte Version des Gesetzentwurfes sah in Artikel 5a vor, dass die Kantone die Berechtigten der Mehrwertabgabe sein sollten. Damals, bei jenem Konzept, hat man die Kantone als die Berechtigten dieser Abgabe bezeichnet, mit dem Ziel, im Perimeter der Kantone dann auch die Entschädigungen zu verwenden. In der jetzigen Version fehlt die Angabe des Berechtigten. Es besteht keine Definition, wer erhebt und wer einkassiert. Man schreibt in Artikel 5 Absatz 1bis vor, dass das kantonale Recht regelt, wer berechtigt ist und wie die ganze Geschichte abgewickelt werden muss. Das ist auch richtig, denn es ist eine Abgabe nach kantonalem Recht, welche wir hier einführen. Das Problem ist nur, dass eben die Zeche meistens die Gemeinden bezahlen müssen.

Dementsprechend würde ich Ihnen gern beliebt machen, dass man auch umschreibt - so, wie in Artikel 1 die Gemeinden erwähnt werden -, dass die Gemeinden dann, wenn sie nach kantonalem Recht nicht sowieso Berechtigte dieser Entgelte sind, zumindest angemessen am Entgelt beteiligt werden sollten; dies, damit eben diejenigen, welche die Massnahmen bei der Auszonung und bei der Einzonung zu bezahlen haben, auch über entsprechende Mittel verfügen, um diese Kosten zu tragen.

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