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AB 139726

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2011-12-15

Wortprotokoll

Bei Artikel 8 haben wir das Thema des Mindestinhalts der Richtpläne, und hier haben wir zwei Punkte, über die wir uns kurz Gedanken machen müssen. Der eine betrifft Artikel 8 Absatz 2.

Der Nationalrat hat in der vergangenen Herbstsession beschlossen, Artikel 8 Absatz 2 zu streichen. Gemäss diesem Absatz soll für Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt im kantonalen Richtplan neu eine Grundlage geschaffen werden müssen. Um was für Vorhaben geht es überhaupt? Zu denken ist da beispielsweise an ein neues Einkaufszentrum, einen wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkt oder ein grosses neues Kiesabbaugebiet. Für derartige Vorhaben soll bereits auf Richtplanstufe die grundsätzliche Machbarkeit geklärt, der optimale Standort gefunden und die grobe räumliche Abstimmung beispielsweise mit dem Verkehr oder dem Umweltschutz vorgenommen werden. Mit dem in Absatz 2 von Artikel 8 vorgeschlagenen Richtplanvorbehalt wird jedoch keine strategische Umweltprüfung eingeführt, wie dies zum Teil gerade auch im Nationalrat fälschlicherweise befürchtet worden ist. Sind diese wichtigen Fragen im Richtplan geklärt, müssen sie in den nachfolgenden Verfahren, insbesondere in der Nutzungsplanung, nicht erneut gestellt und beantwortet werden. Auf diese Weise können die Verfahren beschleunigt werden. Die Behandlung solcher Vorhaben im Richtplan entlastet aber auch die Umweltverträglichkeitsprüfung. Zudem erfährt es der Investor im Rahmen der Richtplanung frühzeitig, wenn die Machbarkeit eines Vorhabens schwierig oder unmöglich ist, und zwar noch bevor ihm grosse Kosten für die weiteren Planungsarbeiten erwachsen.

Mit dieser Bestimmung soll daher vor allem für die Planung und Realisierung grosser Vorhaben möglichst frühzeitig ein grösstmögliches Mass an Sicherheit geschaffen werden. Dies liegt vorab im Interesse der Investoren und damit auch der Wirtschaft. Der Vorschlag wird in Fachdiskussionen denn auch immer wieder von Kreisen der Wirtschaft unterstützt, beispielsweise von der Interessengemeinschaft [PAGE 1179] Espace Mobilité und vom Fachverband der schweizerischen Kies- und Betonindustrie.

Ihre Kommission ist daher dezidiert der Auffassung, dass die Vorzüge nicht preisgegeben werden sollen, und beantragt Ihnen, diese wichtige Bestimmung im indirekten Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative zu belassen, an Ihrem Beschluss vom Herbst des vergangenen Jahres festzuhalten und sich nicht dem Nationalrat anzuschliessen.

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