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Germann Hannes · Ständerat · 2010-09-27

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-27

Wortprotokoll

Diejenigen Bauherren, die einem höheren Interesse im Wege stehen - sie sind jetzt von Rolf Schweiger ins Feld geführt worden -, will ich mit meinem Streichungsantrag nicht schützen. Ich ziehe den ersten Antrag zurück. Ich komme dafür auf den zweiten Antrag zurück. Ich habe ursprünglich gemeint, es sei ein Eventualantrag; es darf aber keiner sein. Ich ziehe also den ersten Antrag zurück und will dafür jenen Antrag zur Abstimmung bringen lassen, der in Artikel 15a Absatz 1 folgende Änderung vorsieht: "Die Kantone können die Massnahmen treffen, die notwendig sind, um die Bauzonen ihrer Bestimmung zuzuführen." Den Rest kann man weglassen.

Absatz 2 kann man meines Erachtens auch ersatzlos streichen. Die Begründung ist einfach: Über den Handlungsbedarf soll der Kanton entscheiden. Insbesondere soll er aber auch die Möglichkeit haben, eigentümerfreundliche Mittel, sprich Anreize, vertragliche Vereinbarungen, einzusetzen. Das wäre ein konstruktiver Ansatz. Trotzdem hat der Kanton auch mit dieser gekürzten Fassung meines Erachtens das notwendige Druckmittel in der Hand.

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