Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-09-27
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-27
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir trotzdem, etwas zu sagen, was indirekt den Antrag David betrifft, damit Herr David in der Zeit, in der ich über die Sache spreche, über meine Gedanken reflektieren kann. [PAGE 891]
Der Bundesrat hat die Botschaft zu diesem indirekten Gegenvorschlag im Januar dieses Jahres dem Parlament zugeleitet. Wir von der Kommission kamen nach der Frühjahrssession, nämlich am 28. Mai, erstmals zusammen, um diesen Entwurf zu besprechen. Wir haben nach der Sommersession dann zweimal getagt, und es war uns in dieser relativ kurzen Zeitspanne möglich, diesen Gegenentwurf zu besprechen, Anhörungen durchzuführen und auch Berichte einzuholen. Die Situation sieht nun wie folgt aus: Die Frist für einen Gegenentwurf läuft am 12. Februar 2011 ab. Das heisst konkret: Einen indirekten Gegenentwurf können wir der Initiative dann und nur dann entgegenstellen, wenn der Nationalrat in der Wintersession über den Entwurf diskutiert. Denn zwischen der Wintersession und dem 12. Februar 2011 liegt keine Session mehr. Damit der Nationalrat den Entwurf diskutieren kann, müssen wir den Gegenentwurf heute also fertigberaten, weil es uns nur dann, wenn wir den Gegenentwurf beraten und eine Gesamtabstimmung durchgeführt haben, möglich ist, eine Fristverlängerung zu verlangen. Diese Fristverlängerung werden wir verlangen, und die Beratung dazu ist auch für heute traktandiert. Der Nationalrat hat in der Wintersession die Möglichkeit, dieser Fristverlängerung zuzustimmen. Gesetzt den Fall, er will das nicht tun, hat er die Möglichkeit, noch in der Wintersession eine Abstimmungsempfehlung zu diskutieren und zu beschliessen.
Wir sind in der verzwickten Lage, dass es uns Rückweisungsanträge unmöglich machen, eine Fristverlängerung vorzusehen und überhaupt einen indirekten Gegenentwurf zu beschliessen. Das ist eine unschöne Situation, aber ich habe die Gelegenheit gehabt, informell mit dem Präsidenten der UREK-NR zu sprechen. Er ist - und er spricht hier für seine Kommission, die wohl mit dem einverstanden ist - damit einverstanden, die von uns aufgeworfenen Fragen, auf welche wir mangels Zeit nicht eintreten können, in der Kommission des Nationalrates zu beraten. Der Nationalrat wird dafür genügend Zeit haben, weil dannzumal die Fristverlängerung von uns und wahrscheinlich auch vom Nationalrat beschlossen ist.
Ich glaube, dass Sie für diese besondere Situation Verständnis haben müssen. Der Vorteil des Zweikammersystems liegt ja eben gerade darin, dass wir die parlamentarischen Vorschriften eben so handhaben können, aber auch handhaben müssen, um letztlich eine für die Sache vernünftige Lösung zu finden, und wir betrachten den indirekten Gegenvorschlag als diese Lösung. Dies zur Problematik des Rückweisungsantrages und generell zu weiteren Fragen, die sich im Verlaufe der Debatte noch stellen werden.
Was Artikel 5a anbetrifft: Er wurde im Rahmen der Eintretensdebatte von den Kollegen Germann und Luginbühl umfassend besprochen. Ich glaube, dass es falsch wäre, wenn ich diese Sachen jetzt noch umfassend diskutieren würde. Auch hat sich Herr Büttiker geäussert. Ich glaube, die Sachlage ist Ihnen durch diese Debatte weitgehend bekanntgemacht worden, und ich meine, dass wir die Diskussion nicht unnötig verlängern sollten.