Fetz Anita · Ständerat · 2010-09-27
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-27
Wortprotokoll
Um Ihnen den Grundsatzentscheid zu erleichtern und auch ein paar Ängste zu nehmen, möchte ich doch, nachdem jetzt Basel-Stadt schon ein paarmal genannt worden ist, einen kurzen Einblick geben, wie das mit der Mehrwertabgabe in Basel-Stadt ist. Um es vorauszuschicken: Es ist ein hervorragendes Instrument, um Boden vor gigantischem Baudruck zu schützen. Der Druck ist übrigens, Kollege Germann, in einer Stadt von 37 Quadratkilometern gewaltig. Wenn wir diese Mehrwertabgabe nicht hätten, dann hätten wir, so würde ich einmal behaupten, auf diesen 37 Quadratkilometern keinen Grashalm mehr.
Wir haben die Abgabe übrigens seit 1979, also seit dieses Gesetz gilt. Sie wurde unter satten bürgerlichen Mehrheiten eingeführt - einfach damit Sie nicht plötzlich das Gefühl haben, das sei irgendeine Idee von Rot-Grün. Nein, das wurde parteiübergreifend als hervorragendes Instrument anerkannt. Zuerst betrug die Abgabe 40 Prozent. Ein paar Jahre später wurde sie auf 50 Prozent erhöht, und zwar auch wieder mit parteiübergreifender Zustimmung und ohne Probleme.
In einer Stadt geht es weniger um die Einzonung oder Auszonung als um die Aufzonung. Das ist mit ein Grund, dass wir Geld haben, um in dieser Stadt überhaupt noch Grünflächen erhalten oder auch ausbauen zu können. Heute achten wir auch zusätzlich noch darauf, dass Realersatz geschaffen [PAGE 896] wird. Auch in einer dichtbesiedelten Stadt muss ein Mensch doch irgendwo noch ein bisschen Natur sehen können.
Gerade die Finanzierbarkeit der Grünräume ist massgeblich mit ein Grund für das extrem investitionsfreundliche Klima in Basel-Stadt. Wir haben hohe Investitionen sowohl von Privaten wie auch von Firmen. Wir müssen grosse Bauten durch Volksabstimmungen bringen, und die Mehrwertabgabe ist ein wesentlicher Beitrag dazu.
Ich nenne vielleicht noch ein paar Punkte, die vorher in der Diskussion Ängste ausgelöst haben. Bei uns ist keine Verteuerung des Baupreises aufgrund dieser Abgabe festzustellen, aufgrund des Marktdrucks schon. Es gibt keine Doppelbesteuerung. Die Mehrwertabgabe wird bei der Grundstückgewinnsteuer in Abzug gebracht. Sie wird eigentlich allgemein als absolut sinnvolles ökonomisches Instrument betrachtet, denn die Allgemeinheit gibt zuerst Mehrwert und bekommt auch ein Stück Mehrwert, das dann wieder für die Allgemeinheit investiert wird. Alle sind des Lobes voll; wir staunen eher ein bisschen, wie schwer sich andere Kantone damit tun. Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie in ländlichen Regionen Auszonungen ohne eine solche Abgabe überhaupt bezahlt werden können. Wenn es diese Abgabe nicht gäbe, würde das bedeuten, dass das Raumplanungsgesetz weiterhin toter Buchstabe bliebe, und das wäre doch schon sehr schade.
Deshalb ermutige ich Sie aus meiner Erfahrung sehr, bei Artikel 5a der Mehrheit zuzustimmen.