Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-09-27
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-27
Wortprotokoll
Ganz kurz: Wir haben die Kantone angehört, und wir haben das Komitee angehört, und zwar am 26. April 2010. Bei diesen Anhörungen war das Thema Mehrwertabschöpfung noch in keiner Weise aktuell, dies auch basierend auf der Vorlage des Bundesrates, der bezüglich der Mehrwertabschöpfung schrieb, dass er weiter gehende Lösungen, als sie bisher bestanden hätten, als nicht konsensfähig erachte. Am 25. Mai 2010 ist dann in der Kommission der Antrag eingereicht worden, eine solche Mehrwertabschöpfung vorzunehmen; es lag ein formulierter Antrag vor. Die Kommission war jedoch einhellig der Auffassung, dass wir nicht mit Hauruck entscheiden sollten. Es ist dann ein Bericht eines Professors verlangt worden, den wir erhalten und am 17. August 2010, also vor relativ kurzer Zeit, diskutiert haben. An diesem Tag ist diese Mehrwertabgabe mehrheitlich angenommen worden. In der Zeitspanne zwischen dem 17. August 2010 und heute ist eine Vernehmlassung nicht mehr möglich gewesen. Richtig ist, dass der Nationalrat dies nachholen wird.
Nächster Punkt: Ich danke Herrn Kollege David, dass er seinen Antrag zurückgezogen hat. Es ist richtig, dass wir nun abstimmen und die Mehrheitsverhältnisse ermitteln.
Was Artikel 5 anbetrifft, also die bisherige Regelung, so ist es richtig, dass dieser Artikel geändert werden muss. Er kann jedoch erst dann angepasst werden, wenn bekannt ist, ob sowohl Artikel 5a als auch Artikel 5b angenommen werden. Je nachdem muss er völlig anders formuliert werden.
Zweitletzter Punkt, die Verfassungsmässigkeit: Wir haben von diesem Professor ein Kurzgutachten erhalten, das bezüglich der Rechtsnatur der Mehrwertabgabe Folgendes sagt: "Die Rechtsnatur der Mehrwertabgabe ist umstritten. Immerhin ist anerkannt, dass es sich nicht um eine Steuer handelt. Während sie ein Teil der Lehre als kostenunabhängige Kausalabgabe qualifiziert, stellt sie nach anderer Auffassung eine Abgabe sui generis dar, weil bei ihr nicht die Einnahmenbeschaffung, sondern Gerechtigkeitsüberlegungen im Vordergrund stehen." Die Frage der Rechtsnatur ist wesentlich für die Beurteilung der Verfassungsmässigkeit. Wenn es eine Steuer ist bzw. unter die Kategorie Steuer gemäss Steuerharmonisierungsgesetz fällt, dann ist in der Tat die Frage zu prüfen, ob die Tarifhoheit den Kantonen obliegt, sodass eine bundesrechtliche Lösung bezüglich des Tarifs nicht möglich wäre.
Bezüglich der Doppelbesteuerung, dies der letzte Punkt, ist Folgendes zu realisieren: Gemäss unserem Vorschlag könnte diese Abgabe durch die Kantone erhoben werden. Darin wäre selbstverständlich die Befugnis inbegriffen, dies an die Gemeinden zu delegieren. Die Grundstückgewinnsteuer ist aber jetzt schon in fast allen Kantonen Angelegenheit der Gemeinden. Die Steuerhoheit liegt heute also bei den Gemeinden, währenddem sie nach unserem Vorschlag bei den Kantonen liegen würde. Das spielt bezüglich der Frage der Doppelbesteuerung eine gewisse Rolle.
Die Aufzählung dieser Fragen zeigt Ihnen, dass es richtig ist, wenn diese Sache profund und während längerer Zeit, als uns dies möglich war, studiert wird. Deshalb glaube ich in dem Sinne, wie diskutiert wurde, dass richtig vorgegangen wird, wenn der Nationalrat sich dieser Sache intensiv annimmt.