Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2010-09-27
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2010-09-27
Wortprotokoll
Ich äussere mich nur zur Verfassungsmässigkeit, und zwar erstens, weil ich danach gefragt wurde, und zweitens, weil ja nicht der Bundesrat diesen Antrag gestellt hat. Es ist Ihre Kommission, die den Artikel zur Mehrwertabgabe vorschlägt. Wir, d. h. das zuständige Departement, haben diese Mehrwertabgabe in der Vorbereitung aber auch vorgeschlagen und haben deswegen die notwendigen rechtlichen Abklärungen gemacht. Ich kann Ihnen ganz kurz daraus zitieren: "Der Bund ist zum Erlass der vorgeschlagenen Bestimmungen befugt. Die ihm übertragene Kompetenz zur Grundsatzgesetzgebung im Bereich der Raumplanung schliesst die Regelung öffentlicher Abgaben ein, sofern diese einen Sachzusammenhang mit der Ordnung der Bodennutzung aufweisen. Ein solcher Zusammenhang ist für die Abschöpfung von Planungsmehrwerten gegeben."
Dann wird Riccardo Jagmetti zitiert, der in seinem Kommentar zur Bundesverfassung schreibt: "Hier besteht zwischen Ordnung der Bodennutzung und Erhebung der Abgabe ein Sachzusammenhang. Die verlangten Leistungen bilden das Gegenstück zur Entschädigung bei materieller Enteignung, auf die ein verfassungsrechtlicher Anspruch besteht. Die Mehrwertabschöpfung liegt damit innerhalb des Regelungsbereichs der Grundsatzgesetzgebungskompetenz." Weiter heisst es, das zu Herrn Hess: "Was die Dichte der Regelung betrifft, hat sich der Bund zurückzunehmen und den Kantonen eigenständige Regelungsmöglichkeiten zu belassen. Es ist aber immer anerkannt worden, dass der Bund Fragen, die für die Raumplanung besonders wichtig sind und die einer gesamtschweizerisch einheitlichen Ordnung bedürfen, auch in Einzelheiten und unter Umständen abschliessend regeln darf." So weit also Riccardo Jagmetti in seinem Kommentar zur Bundesverfassung.
Es ist also verfassungsmässig, das haben wir abgeklärt. Über die inhaltlichen Gründe dafür und dagegen äussere ich mich jetzt nicht, weil der Bundesrat das ja gar nicht vorgeschlagen hat.