Germann Hannes · Ständerat · 2010-09-27
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-27
Wortprotokoll
Mit Artikel 8a Buchstabe e sollen die Kantone verpflichtet werden, Massnahmen zur Siedlungserneuerung zu treffen. Diese Bestimmung mag ja harmlos klingen, aus der Botschaft geht jedoch hervor, dass der Bund mit der Bestimmung Instrumente wie "Haus-Analyse" oder "Immo-Check" und daraus folgende Sanierungsmassnahmen anvisiert. Der eigentliche Zweck der Bestimmung scheint darin zu liegen, die Kantone auf dem Weg der Raumplanung, also im Rahmen der Richtplangenehmigung, zur Einführung von Sanierungsverpflichtungen für private Gebäude zu drängen.
Bestrebungen zur Stärkung der Siedlungserneuerung sind angemessen, sofern diese freiwillig erfolgen. Dafür braucht es keine neuen Vorschriften und Verpflichtungen, und wenn überhaupt, dann schon gar nicht auf Bundesebene. Mit der Umwelt- und Energiegesetzgebung wird dem Bedürfnis nach energetischen Sanierungen bereits Rechnung getragen. Die freiwillige Siedlungserneuerung kann durch Massnahmen des Gebäudeprogramms und der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe wie auch mit steuerlichen Abzügen für Unterhalt und energetische Massnahmen viel effektiver gestärkt werden als über ein Planungsinstrument im Richtplan. Sie haben jetzt eigentlich mehrfach die Kantone und Gemeinden übergangen, obwohl das ganz massiven Einfluss hat. Ich gehe davon aus, dass mindestens vor der zweiten Runde dann eine Vernehmlassung stattfindet zu dem, was neu hereingekommen ist. Hier waren wir ja im Bild.
Aber so kann es ja auch nicht gehen, und ich bitte Sie darum, es hier wirklich nicht auf die Spitze zu treiben und bis in die Gemeinden hinunter, wo es eigentlich sonst schon läuft und bereits effektive Anreize gibt, mit Planungsinstrumenten zu regulieren. Ich bitte Sie also um Zustimmung zu meinem Streichungsantrag.