AB 139879
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-28
Wortprotokoll
Mit Artikel 34 des Personenbeförderungsgesetzes haben die eidgenössischen Räte beschlossen, dass bei Investitionen im Verkehrsbereich Transportunternehmen Garantien gewährt werden können. Um von dieser Möglichkeit Gebrauch machen zu können, muss das Parlament noch einen entsprechenden Bürgschaftsrahmenkredit beschliessen. Darum geht es bei dieser Vorlage.
Mit der Staatsgarantie gegenüber der Eurofima sichert der Bund den SBB eine besonders günstige Geldbeschaffung zu. Von dieser sind aber alle anderen Transportunternehmen ausgeschlossen. Mit der Gewährung der vorliegenden Staatsgarantie zugunsten aller Eisenbahn- und Busunternehmen des Regionalverkehrs wird nun diese Lücke geschlossen. Gemäss aktuellen Erfahrungen und Aussagen von Banken kann bei einer Staatsgarantie mit einer Zinsreduktion von etwa 0,5 Prozent gerechnet werden.
Die Kommission hat sich vor allem mit den Risiken dieses Engagements befasst. Immerhin geht es in einer Zehnjahresperiode um 11 Milliarden Franken Garantieleistungen. Das Risiko kann als gering eingestuft werden; dies deshalb, weil sich der Bund nur dann engagieren soll, wenn die zu finanzierenden Betriebsmittel in dem vom Bund und den Kantonen bestellten öffentlichen Regionalverkehr eingesetzt werden. Da im bestellten Regionalverkehr die Wirtschaftlichkeit direkt von den Bestellungen der öffentlichen Hand abhängig ist, kann das Risiko aus gewährten Bürgschaften als sehr bescheiden eingestuft werden.
Ich verzichte darauf, jetzt noch eine Zusammenfassung der Botschaft vorzutragen, die über alle Fragen Auskunft geben würde. Ich beantrage Ihnen im Namen der einstimmigen Kommission, der Vorlage, wie sie der Bundesrat unterbreitet, zuzustimmen.