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Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2011-09-21

Wortprotokoll

Wir haben heute eigentlich bereits ein sehr gutes Raumplanungsgesetz, doch wir alle wissen und haben es in der Eintretensdebatte auch gesagt, dass das Raumplanungsgesetz nicht greift und wir unseren Boden nicht schützen können. Die besten Gesetze und die schönsten Sätze nützen eben nichts, wenn sie draussen in der Landschaft, auf dem Land, keine Auswirkungen haben. Deshalb müssen wir bei dieser Revision jetzt griffige Instrumente ins Gesetz aufnehmen, wenn wir den Boden schützen wollen. Das hat der Ständerat zum Glück erkannt, und er hat die Version des Bundesrates mit zwei wichtigen Punkten ergänzt: mit der Mehrwertabschöpfung und mit der Reduktion der übergrossen Bauzonen. Die Planungsgewinne sollen dazu dienen, die Personen zu entschädigen, deren Bauland zurückgezont wird. Warum sind diese Rückzonungen bei uns in der Schweiz so dringend notwendig? Weil wir zum einen viel zu grosse Bauzonen haben - viel grössere, als für die fünfzehn kommenden Jahre überhaupt benötigt werden - und weil zum andern die Bauzonen nicht dort liegen, wo wir eine entsprechende Nachfrage haben und auch aus raumplanerischer Sicht die Überbauungen wünschen.

Die Mehrwertabschöpfung ist das richtige Instrument, um Angebot und Nachfrage wieder ins Lot zu bringen. Rückzonungen von Bauzonen, die am falschen Ort liegen, gehen nämlich ins Geld. Die Kosten lassen sich nur tragen, wenn wir zusätzliche Einnahmen generieren. Das können wir eben mit der Mehrwertabschöpfung tun, die sich aus diesen Umzonungen ergibt. Wenn man die Mehrwertabschöpfung mit einer Bauzonenreduktion verknüpfte, hätte man ein in sich geschlossenes System, das zielführend wäre, um den Boden zu schützen. Das Modell fand in der UREK-NR aber leider keine Mehrheit und konnte sich nicht durchsetzen.

Gegen die Mehrwertabschöpfung gibt es viele Gründe. Dass sie bei den Kantonen nicht sehr beliebt ist, zeigt der heutige Zustand. Nur die Kantone Neuenburg und Basel-Stadt haben sie aufgrund der geltenden Gesetzgebung überhaupt eingeführt. Eigentlich ist das unverständlich. Die Kantone, die sonst jeden Rappen spalten, um den Steuersatz noch stärker zu drücken, lassen sich auf diese Weise Gewinne in Milliardenhöhe entgehen.

Die UREK-NR will neben der Mehrwertabschöpfung auch noch ein anderes Instrument ins Gesetz aufnehmen, nämlich die Flächenkompensation. Das heisst, wenn an einem Ort eine Fläche neu eingezont wird, muss sie an einem anderen Ort ausgezont und damit kompensiert werden. Dieses Instrument ist, wie die mit einer Bauzonenreduktion verbundene Mehrwertabschöpfung, zielführend, weil wir damit die Überbauung des Bodens in geordnete Bahnen bringen können. Die UREK will den Kantonen die Freiheit lassen zu entscheiden, ob sie die Flächenkompensation oder die Mehrwertabschöpfung einführen wollen. Wir Grünen halten diese Wahlfreiheit in unserem föderalistischen System für einen gangbaren Weg. Er ist sicher in der Praxis nicht ganz einfach umzusetzen, aber es macht auch keinen Sinn, in dieser Phase jetzt nur auf ein Instrument zu setzen, wenn wir wissen, dass diese Wahlfreiheit von verschiedener Seite gefordert wird und auch zielführend ist.

Leider muss ich sagen, dass die UREK ein bisschen schludrig gearbeitet hat, denn sie hat für die Einnahmen aus der Mehrwertabschöpfung keine Zweckbindung für die Reduktion der Bauzonen vorgesehen. Das Geld aus der Mehrwertabschöpfung muss aber zwingend für die Reduktion der Bauzonen eingesetzt werden, denn sonst können wir die Rückzonungen gar nicht finanzieren.

Ich bitte Sie deshalb bereits jetzt, bei Artikel 15 der Minderheit III zuzustimmen, welche die Reduktion der überdimensionierten Bauzonen erreichen will.

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