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Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2011-09-21

Wortprotokoll

Ich habe es Ihnen beim Eintreten gesagt: Für die Grünen ist die Richtschnur bei dieser Debatte die Version des Ständerates. Unser Hauptproblem im Bereich der Bodenpolitik ist die Zersiedelung. Deshalb begrüssen wir es, dass der Bundesrat die Siedlungsentwicklung nach innen in die Ziele des Raumplanungsgesetzes aufnehmen will, weil wir damit ein Instrument haben, um eben die Zersiedelung nicht weiter ausufern zu lassen.

Bei aller Verdichtung dürfen wir aber die Wohnqualität nicht aus den Augen verlieren; nicht jede Grünfläche in einem Siedlungsgebiet darf überbaut werden, sonst verlieren wir in den Siedlungen die Lebensqualität, und niemand will dann dort wohnen. Das haben Bundesrat und Ständerat in ihrer Version mitberücksichtigt. Die Wohnqualität darf durch die Verdichtung nicht geschmälert werden.

Unsere Kommission hat daraus einen Gummiartikel gemacht und will, dass bei der Verdichtung nur eine "angemessene" Wohnqualität berücksichtigt wird. Aber ich frage Sie: Was heisst "angemessen"? Ich denke, alle von uns würden das etwas anders interpretieren. Mit solchen Wörtern ist dann ein grosses Missbrauchspotenzial eröffnet. Einerseits kann man mit "angemessen" jede Verdichtung bekämpfen, und andererseits kann man mit "angemessen" auch jede Überbauung von Grünflächen rechtfertigen. Ich bitte Sie daher, bei Artikel 1, Ziele, bei der klareren Version des Bundesrates und des Ständerates zu bleiben.

Ich komme nun zu meinen zwei Anträgen bei Artikel 3, Planungsgrundsätze. Ich habe es Ihnen heute vor dem Mittag gesagt: Wir haben in der Schweiz einen Siedlungsbrei. Die Kommissionsminderheit schlägt bei Artikel 3 Absatz 2 nun vor, dass wir hier klar festhalten, dass Nichtbaugebiete weitgehend von Bauten und Anlagen freigehalten werden, damit wir auch in Zukunft freie Landschaften erhalten können. Dies ist auch eine Forderung des Raumkonzeptes, das im Januar vorgestellt wurde; wir Grünen sind davon überzeugt, dass wir jetzt die Forderungen des Raumkonzeptes auch in diese Revision des Raumplanungsgesetzes einbauen sollten.

Natur und intakte Landschaften sind insbesondere im Mittelland sehr selten geworden. Das können Sie, wenn Sie wollen, auf einer Zugfahrt feststellen, wenn Sie die Landschaft vor Ihren Augen vorbeiziehen lassen. Steigen Sie dazu am besten in einen Interregio ein, der nicht so schnell zwischen den grossen Zentren unterwegs ist. Da werden Sie sehen, dass sogar ausserhalb des Baugebietes fast überall irgendwelche Bauten stehen, obschon das Bauen ausserhalb der Baugebiete eigentlich eine Ausnahme sein sollte. Diese Entwicklung müssen wir bremsen, wenn wir unverbaute Landschaften als Naherholungsräume, als Räume zum Spazieren und Wandern, erhalten wollen. Aber wir müssen das Bauen ausserhalb der Baugebiete auch unterbinden, wenn [PAGE 1578] wir die Landwirtschaft in Zukunft schützen wollen. Auch die Landwirtschaft ist darauf angewiesen, dass es grosse zusammenhängende und zu bewirtschaftende Flächen gibt. Deshalb bitte ich Sie, bei Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe abis meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Ich komme zu einem weiteren Minderheitsantrag, jenem zu Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a: Hier schlägt der Bundesrat uns vor, dass Wohn- und Arbeitsgebiete einander zweckmässig zugeordnet und durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossen sein sollen. Ich bitte Sie, hier dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Die Kommission hat diese Frage sehr lange diskutiert, und wir haben wieder einmal einen richtigen Krieg zwischen öffentlichem Verkehr und Strassenverkehr geführt, obschon der eigentlich gar nicht nötig ist, weil es hier um die Anbindung an den öffentlichen Verkehr geht, und der öffentliche Verkehr findet sowohl auf der Schiene wie auf der Strasse statt. Mit der Version, wie sie die Mehrheit der UREK-NR beschlossen hat, haben wir nicht mehr kompakte Siedlungen zum Ziel, wir leisten damit eher wieder der Zersiedelung Vorschub. Wenn nämlich überall nur eine gute Anbindung an den Strassenverkehr sichergestellt werden muss, heisst das, dass man wieder überall bauen kann. Der Bundesrat möchte aber, dass vermehrt kompakte Siedlungen gebaut werden, deren guter Anschluss an den öffentlichen Verkehr gewährleistet ist. Nur so können die Leute, die zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln, weiterhin mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs sein.

Deshalb braucht es eine gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr, und deshalb bitte ich Sie, hier dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.

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